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Fondspolice . Prüfung ..Betrug bei fondsgebundenen Versicherungen

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Betrug bei fondsgebundenen Versicherungen? Experte Rechtsanwalt Michael Zischka deckt auf.

„Was ist eigentlich der konkrete Gegenwert für meine Prämie?


(businesspress24) - Fondspolice Prüfung

Betrug bei fondsgebundenen Versicherungen? Experte Rechtsanwalt Michael Zischka deckt auf.

„Was ist eigentlich der konkrete Gegenwert für meine Prämie?

Das derzeitige Hauptthema beschreibe ich wie folgt:

Versicherungen wie z.B. die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Allianz SE versuchen mit bestimmten Produkten ihr Risiko zu minimieren, oder besser gesagt zu neutralisieren. Entsprechende Fragen werden bereits öffentlich gestellt: „Was ist eigentlich der konkrete Gegenwert für meine Prämie? Welches konkrete Risiko übernimmt die Versicherung? Wie ist dieses Risiko objektiv, also unabhängig von Argumentationen seitens der Versicherungswirtschaft, zu bewerten?“
Interessanterweise gibt es einige Antworten hierzu auf europäischer Ebene. Dort wurde bereits erkannt, dass die Versicherungsunternehmen im Kleid von Versicherungsverträgen tatsächlich Kapitalanlagegeschäfte betreiben.Kurz gesagt bedeutet dies:

Die Versicherung bietet beispielsweise mit der Fondspolice, welche kein Todesfallrisiko beinhaltet, eine Versicherung an, die zu Lasten der Versicherung kein gesetzlich gefordertes signifikantes Versicherungsrisiko beinhaltet, sodass nach europäischen Verordnung IFRS 4, Anlage B, dort B 19, Seite 53, tatsächlich ein Kapitalanlagevertrag und kein Versicherungsvertrag vorliegt. Diese Verträge können m.E. nach rückabgewickelt werden.
Es ist an dieser Stelle im Übrigen nicht plausibel, dass die vorstehenden Vorschriften der Versicherung nicht bekannt waren. Die Versicherung hat die Pflicht, sich immer entsprechend zu informieren. Noch interessanter ist die Frage, wieso das BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Umstände im Genehmigungs-/Gestattungsverfahren offensichtlich nicht erkannt hat. Die Auswirkungen des möglichen Verstoßes gegen § 315a HGB (Verpflichtung zur Bilanzierung nach IFRS), d.h. einer möglichen Falschbilanzierung mit entsprechenden Folgen, sind dabei ebenfalls zu beleuchten.





Auf die Spitze getrieben:
Die Versicherung bringt wissentlich rechtswidrige, nur scheinbare Versicherungsprodukte auf den Markt, die im Prinzip das gesamte Risiko dem Versicherungsnehmer aufbürden. Beispiel: Fondspolicen ohne Todesfallschutz. Tatsächlich handelt es sich hierbei um verschleierte, riskante Kapitalanlageverträge, welche mit Begriffen wie „Vorsorgeinvest“ und „Höchststandsgarantie“ wie bei einem Produkt der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG belegt und beworben werden, um den Versicherungsnehmer eine „sichere Rentenversicherung“ vorzugaukeln.


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Bereitgestellt von Benutzer: Buisiness Presse
Datum: 03.08.2012 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Zischka
Stadt:

Berlin


Telefon: 0321-23 674 566

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


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