Vorsicht nasse Treppe
(LifePR) - Gastwirte müssen für die Sicherheit ihrer Gäste sorgen! Besondere Gefahrenquellen müssen also gekennzeichnet sein. Das ist klar! Die Gäste sollten den gesunden Menschenverstand aber trotzdem nicht an der Wirtshaustür abgeben. Die Sicherungspflicht eines Gastwirtes hat nämlich auch ihre Grenzen. Zum Beispiel, wenn eine Gefahrenquelle eindeutig vor sich selbst warnt. Das erfuhr auch eine Dame, die sich das Handgelenk brach, als sie auf einer Treppe ausrutschte, deren Stufen direkt in den Rhein führten. Wer eine solche Treppe betritt, muss sich der Gefahren bewusst sein, so die ARAG Experten. Dem entsprechend hatte die Klägerin auch wenig Mitleid von Seiten der Richter zu erwarten (OLG Koblenz, Az.: 8 U 1030/10).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 19.07.2012 - 05:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 683806
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 66 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorsicht nasse Treppe
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




