businesspress24.com - Schiffsfonds und kein Ende der Probleme
 

Schiffsfonds und kein Ende der Probleme

ID: 678479

Der Niedergang zahlreicher Schiffsfonds setzt sich fort. Alle Zeichner von geschlossenen Fonds haften mit dem eingesetzten Kapital und viele verlieren derzeit sehr viel Geld.


(LifePR) - Nach den Erfahrungen der Heidelberger BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Seelig und Widmaier wurden eine Vielzahl von Privatanleger mit schön gerechneten, viel zu optimistischen Renditeerwartungen zur Zeichnung von Anteilen an geschlossenen Schiffsfonds überredet. Die so geschürten Erwartungen haben sich in vielen Fällen nicht einmal im Ansatz bestätigt.
Die vermittelnden Banken und andere Berater taten das ihre, hohe Erwartungen an die Rendite zu wecken. Über tatsächlich bestehende Risiken wurde hingegen meist nicht hinreichend aufgeklärt. Zahlreiche Anleger, welche in Schiffsfonds investiert haben, wurden von Banken und anderen Beratern mit dem Argument einer guten steuerlichen Absetzbarkeit der Einlagen, der angeblich hohen Sicherheit dieser Anlageform sowie guter Wertentwicklung und ständiger Verfügbarkeit des eingesetzten Geldes zum Beitritt in diese Fonds überredet. Anleger, welche den Versprechungen ihrer Berater leichtfertig Glauben schenkten, geraten nun in teils schwere Probleme.
Spätestens nach Eintritt der Finanzkrise im Jahr 2008 konnten aufgrund eines weltweiten Produktionsrückgangs und des damit einhergehenden Niedergangs an benötigten Transport-kapazitäten Schiffe als Anlageobjekte nicht als sicheres Investment bezeichnet werden.
Allerdings wurden auch nach 2008 noch zahlreiche Schiffsfondsanteile mit unzureichender Risikoaufklärung und teils beschönigten Zahlen an den Privatanleger gebracht.
Tatsächlich bestehende Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können, wurden teilweise überhaupt nicht erwähnt, auch nicht, dass im Falle einer Insolvenz die Anleger ihre gesamte Anlagesumme endgültig verlieren können.
Allerdings haben Privatanleger in allen Fällen einer nicht ausreichenden Risikoaufklärung gute Aussichten auf Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof verlangt nämlich in ständiger Rechtsprechung, dass ein Berater über sämtliche Risiken ungefragt und vollständig aufklären muss. Unterbleibt diese Aufklärung, hat der Berater Schadenersatz zu leisten.




In jedem Fall sollten Geschädigte, welche über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nicht länger zögern, sondern zumindest überprüfen lassen, ob ihnen nicht Ansprüche zustehen, welche durchzusetzen wären. Zwar lehnen zahlreiche Versicherer zunächst eine Deckung ab. Begründet wird dies meist mit Verweis auf eine Klausel, welche eine ?Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind", ausschließt. Nach einer Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts München vom Oktober 2011 sind die zugrundeliegenden Klauseln allerdings unwirksam und der betroffene Anleger hat gute Aussichten, nunmehr eine Deckungszusage zu erhalten.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, wie es zum Beispiel bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten Seelig und Widmaier der Fall ist ist - spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht so wie für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
awrs


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Recht auf Rechtsbeistand: DAV begrüßt Abstimmungsergebnis im EP-Ausschuss
Im Dialog mit der Polizei
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.07.2012 - 08:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 678479
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

burg


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 161 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schiffsfonds und kein Ende der Probleme
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 784


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.