Leben, wo andere Urlaub machen
(LifePR) - Das klingt nach Entspannung, Glück und purem Luxus. Für viele Menschen und besonders für Senioren wird ein Leben auf dem Campingplatz aber zur unfreiwilligen Sparmaßnahme. Dabei ist laut Campingplatzverordnung der Länder das dauerhafte Wohnen auf Campingplätzen grundsätzlich untersagt. Besteht jedoch Einigkeit zwischen einem Campingplatzbetreiber und der zuständigen Stadtverwaltung, kann aus dem Campingplatz eine dauerhafte offizielle Wohnadresse werden, so ARAG Experten. Ob beim gewählten Ganzjahrescampingplatz das Anmelden eines Erstwohnsitzes erlaubt ist, muss im Zweifelsfalle beim Meldeamt oder der Campingplatzleitung nachgefragt werden. Ist dies der Fall, kann der Mieter einer Parzelle des Campingplatzes sich dann zunächst bei der Kommune und anschließend bei der Stadtverwaltung anmelden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.07.2012 - 03:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 677152
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 55 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Leben, wo andere Urlaub machen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




