businesspress24.com - Keine Unwirksamkeit einer ausschließenden Zusatzklausel im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicheru
 

Keine Unwirksamkeit einer ausschließenden Zusatzklausel im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung

ID: 674036

Die im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbarte Zusatzklausel dahingehend, dass eine vorhandene Augenerkrankung nicht berücksichtigt werde, sei wirksam, so der BGH.


(businesspress24) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09) habe der Kläger seit Jahrzehnten an einer Hornhauterkrankung am linken Auge gelitten. Dies sei der Versicherung bekannt gewesen und zwischen den Parteien sei eine vorformulierte Zusatzklausel wie folgt vereinbart worden: ?Es gilt als vereinbart, dass die unten bezeichnete Gesundheitsbeeinträchtigung und alle Leiden einschließlich eventueller Operationsfolgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, eine Leistung aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzvers. nicht bedingt und bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt bleibt. Art der Gesundheitsbeeinträchtigung: Erkrankung des linken Auges?. Im späteren Verlauf habe der Kläger sodann den Verlust des Sehvermögens auf dem rechten Auge erleiden müssen und habe dafür eine Rente aus der geschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung begehrt. Der Bundesgerichtshof beschloss, dass die Zusatzklausel wirksam sei, da sie für den Versicherungsnehmer weder überraschend oder intransparent sei oder den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige. Vielmehr stelle die Klausel eine klare Regelung dar und sei für den Versicherungsnehmer auch keine Klausel mit Überrumpelungseffekt, da die Klausel vielmehr die individuelle Erkrankung aus der Leistungspflicht der Versicherung herausnehme, was geläufige Praxis von Berufsunfähigkeitsversicherungen sei.
Lassen Sie sich in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten von einem Anwalt beraten. In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung.
Bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Fristen und Formen vermieden werden. Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung ? sei es außergerichtlich oder vor Gericht.





http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Liquidation von SEB Immoinvest und CS Euroreal beeinflussen SEB Kapitalprotekt
Mutmaßlicher Täter in Karlsruher Geiseldrama höchst wahrscheinlich kein Jäger
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 04.07.2012 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 674036
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 60 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Unwirksamkeit einer ausschließenden Zusatzklausel im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von GRP Rainer LLP



 

Who is online

All members: 10 667
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 598


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.