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Brennstofflagerung in Wasserschutzgebieten

ID: 656497

Flüssiggas-Tankbehälter ohne Auflagen zulässig


(businesspress24) - sup.- In Neubaugebieten außerhalb der großen Städte und Ballungszentren stehen die Bauherren oft vor einem speziellen Problem: Sie müssen sich für eine Heizenergie entscheiden, für deren Lagerung sie selbst verantwortlich sind. Denn anders als in den dicht besiedelten Regionen ist auf dem Land der nächstmögliche Anschluss ans Erdgas-Leitungsnetz oft viel zu weit entfernt. Und in zahlreichen neuen Wohnsiedlungen wird dies auch künftig so bleiben, weil die Verlegung langer Pipelines zu aufwändig wäre für die potenzielle Zahl der Verbraucher. Trotzdem müssen Hausbesitzer auch abseits der Netzversorgung nicht auf moderne Gasheiztechnik verzichten: Als Lösung bietet sich hier die leitungsunabhängige Energie Flüssiggas an, mit der zeitgemäße Gasheizkessel ebenso kompatibel sind wie mit Erdgas. Flüssiggas wird außerhalb des Hauses in einem Tank gelagert und versorgt von dort die Geräte für Heizung und Warmwasserbereitung sowie gegebenenfalls auch einen Gasherd in der Küche.

Je nach Standort des Hauses kann eine Flüssiggasheizung noch aus einem weiterem Grund das optimale Wärme-Konzept sein. Im Gegensatz zur Lagerung mineralölhaltiger Brennstoffe ist die Aufstellung eines Flüssiggastanks sogar in Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten ohne Auflagen oder besondere Prüftermine gestattet. Bei Neubauvorhaben in der landschaftlich reizvollen Umgebung von Naturschutzzonen müssen Bauherren deshalb keinerlei Kompromisse bei Gebäudetechnik und Energieversorgung eingehen. Das schadstoffarme Flüssiggas verbrennt nahezu ohne Ruß- und Aschebildung und erzeugt im Gegensatz zu anderen leitungsunabhängigen Brennstoffen so gut wie keinen Feinstaub. Selbst bei Smogalarm darf eine flüssiggasbetriebene Heizungsanlage weiter eingesetzt werden. Wer ebenso umweltgerecht wie energieeffizient mit Gas heizen möchte, ist also von der Standortfrage völlig unabhängig.




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Datum: 11.06.2012 - 08:30 Uhr
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