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HCI Shipping Select 25: Vergleichsangebote von Volks- und Raiffeisenbanken unzureichend

ID: 652448

Prüfung von Schadenersatzansprüchen durch auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte


(businesspress24) - Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

Nachdem die Anleger mit Rundschreiben vom 8. März 2012 zur Abstimmung über ein "Sanierungs"-Konzept aufgefordert wurden, stellen wir fest, dass einige der den Fonds vertreibenden Volksbanken und Volks- und Raiffeisenbanken ihren Kunden Vergleiche anbieten, die sich um 30-40% der Einlagesumme bewegen. Damit verbunden ist der Verzicht auf die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche und die Übertragung der Beteiligung.

Fehlende Aufklärung über Rückvergütungen

Bei den betreffenden Banken hat sich anscheinend die Erkenntnis durchgesetzt, dass sie bei dem zumeist im Jahr 2007 vertriebenen Fonds über Art und Höhe der Rückvergütung hätten aufklären müssen. Auch ohne weitere Beratungsfehler stellt allein dieser Umstand für sich genommen einen erfolgversprechenden Ansatzpunkt dar, eine vollständige Rückabwicklung der Beteiligung bei vollem Schadensersatz zu erreichen.

Darüber hinaus gibt es beim HCI Shipping Select 25 zahlreiche weitere Ansatzpunkte für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Prüfung durch auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwälte

Angesichts dieses Umstandes sind die Angebot einiger Volksbanken und Volks- und Raiffeisenbanken schlicht unzureichend. Lassen Sie sich deswegen vor Annahme eines solchen Vergleichsangebotes von einem auf dem Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltes beraten.

Wir teilen Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstorientierung gerne mit, ob wir für Sie Chancen sehen, im Wege eines Prozesses Ihr gesamtes verlorenes Kapital zurückzuholen.

Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info(at)nittel.co

Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg




Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Weitere Infos und Hilfe für Anleger des HCI Shipping Select XXV: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hci-schiffsfonds-shipping-select-25-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html


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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.



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Datum: 04.06.2012 - 16:07 Uhr
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