businesspress24.com - Umzugskosten aus betrieblichem Anlass sind als Werbungskosten absetzbar
 

Umzugskosten aus betrieblichem Anlass sind als Werbungskosten absetzbar

ID: 649878

Aufwendungen, die durch einen Umzug entstehen, können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Umzug in keiner Weise in Zusammenhang mit einem privaten Grund steht. Das bedeutet, dass der Umzug einen betrieblichen Anlass haben muss. Über die Absetzbarkeit von Umzugskosten aus beruflichen Gründen informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.


(businesspress24) - Folgende Umzugskosten sind unter anderem absetzbar

Steht ein Umzug an, weil der Arbeitsplatz verlegt wird, wird die Arbeitsstelle gewechselt oder reduziert sich die Fahrtzeit pro Tag durch den Umzug täglich um mindestens eine Stunde, können die Kosten steuerlich gelten gemacht werden. Wichtig ist nur, dass der Umzug nicht privater, sondern betrieblicher Natur ist. Folgende Aufwendungen, die durch den Umzug entstehen, lassen sich neben vielen anderen absetzen:

- Auslagen für die Beförderung von Möbeln etc.
- Reisekosten, dir durch den Umzug von der bisherigen zur neuen Wohnung verursacht werden (Übernachtungs- sowie Verpflegungsmehraufwendungen)
- Miete für die bisherige Wohnung, die nach dem Umzug weitergezahlt werden muss
- Maklerkosten für die Vermittlung der Kosten
- Rechnungen für Reparaturen in der alten Wohnstätte
- Kosten für den umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder
- Auslagen für das Umschreiben von Papieren (Personalausweis, Fahrzeug ummelden)

Alle anfallenden Kosten sind durch Belege nachzuweisen. Der Betrag der pauschal abzugsfähigen Umzugskosten wurde vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) zum 1. Januar 2012 erhöht. Für Verheiratete bedeutet dies beispielsweise, dass nun 1.314 Euro pauschal als Umzugsauslagen angesetzt werden.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.





Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Betriebswirtschaftliche Beratung für Heilberufe ermöglicht ökonomische Praxisführung
Wann und warum das Finanzamt eine Außenprüfung veranlasst
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 31.05.2012 - 07:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 649878
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:

Mannheim


Telefon: 0621-10069

Kategorie:

Steuerberatung


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 197 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Umzugskosten aus betrieblichem Anlass sind als Werbungskosten absetzbar
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig



 

Who is online

All members: 10 563
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 109


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.