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Alte Wunden, neue Rezepte? Streikrecht und Dienstleistungsfreiheit in der EU

ID: 647459


(businesspress24) - Berlin, 29. Mai 2012. Vier Jahre liegt das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Laval zurück, bei dem Streiks für die Erhöhung der Löhne lettischer Bauarbeiter in Schweden im Mittelpunkt standen. Ausgehend von einem idyllischen Schärenort vor Stockholm hat der dort dramatisch als „Vaxholmkonflikt“ betitelte Fall nicht nur das schwedische Sozialmodell und damit das nationale Selbstverständnis erschüttert, sondern auch europaweit für heftigen Diskussionen darüber gesorgt, wo die Dienstleistungsfreiheit aufhört und wo soziale Rechte beginnen bzw. wie und ob beides miteinander vereinbar ist.
Die Europäisierung nationaler Bestimmungen wird gerade in diesem empfindlichen Bereich lautstark beklagt und von Kritikern in ganz Europa werden dieses und weitere EuGH-Urteile als Beweise dafür angeführt, daß in der Europäischen Union der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit Vorrang vor sozialen Grundrechten eingeräumt wird.

Laut Ex-EU-Kommissar Mario Monti offenbarten die Gerichtsurteile die Verwerfungslinien, die zwischen dem Binnenmarkt und der auf der nationalen Ebene verwirklichten sozialen Dimension verlaufen und „eine alte, nie verheilte Wunde“ aufrissen. Diese hat nun die EU-Kommission wieder berührt mit der Absicht, in dieser Frage für Klarheit zu sorgen und damit der durch den Vertrag von Lissabon angenommenen Vorgabe einer sozialen Marktwirtschaft in der EU nachzukommen.
Erklärtes Ziel zweier neuer Vorschläge der EU-Kommission ist es, die Vorschriften in bezug auf entsandte Arbeitnehmer für alle Beteiligten zu klären und praktische Vorkehrungen gegen Sozialdumping und schlechte Arbeitsbedingungen zu treffen. Eine Durchsetzungsrichtlinie soll die Art und Weise verbessern, wie die Entsenderichtlinie von 1996 in der Praxis angewendet wird, und in einem Verordnungsvorschlag betont die Kommission, daß das Recht auf Kollektivmaßnahmen und die Dienstleistungsfreiheit gleichrangig sind. Zudem gibt sie einen Rahmen für Streitbeilegungsverfahren vor und will einen Warnmechanismus für grenzüberschreitende Arbeitskämpfe mit gravierenden Auswirkungen einrichten.




Die Verordnung soll auch das durch die EuGH-Urteile geweckte Mißtrauen gegenüber der EU in solchen Fragen besänftigen und läßt, dies wird der für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständige EU-Kommissar László Andor nicht müde zu betonen, die nationalen Rechtsvorschriften zum Streikrecht unberührt. Doch das sehen viele anders...

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Datum: 29.05.2012 - 05:03 Uhr
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