businesspress24.com - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013
 

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

ID: 644857


(businesspress24) - Referentenentwurf

Anfang März legte das Bundesministerium der Finanzen einen ersten Referentenentwurf zu den zum 1.1.2013 geplanten Steueränderungen vor. Das Änderungsgesetz enthält u.a. notwendige Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, darunter insbesondere Änderungen in der EU-Amtshilfe-Richtlinie und weitere Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens.

Intensivierung der EU-Amtshilfe

Der Geltungsbereich des neuen „Gesetzes über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen“ erstreckt sich künftig auf alle Steuerarten – das bisherige EG-Amtshilfe-Gesetz wird abgelöst. Des weiteren richten alle Mitgliedstaaten ein zentrales Verbindungbüro ein, um den Auskunftsverkehr zu beschleunigen. Ab dem 1.1.2014 soll der automatische Informationsaustausch allgemein verbindlich und erweitert werden. Bankgeheimnisse dürfen den Informationsaustausch nicht behindern (neuer § 4 Abs. 5 des Gesetzes).

Elektrofahrzeuge

Steuerlich gefördert werden soll die Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, dass der für die Berechnung der Privatnutzung im Rahmen der 1%-Methode maßgebliche Listenpreis des Fahrzeugs um die darin enthaltenen Kosten des Akkumulators im Zeitpunkt der Erstzulassung des Elektrofahrzeugs gemindert werden soll (neuer § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes).

Lohnsteuerfreibeträge

Die im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibeträge sollen künftig zwei Jahre lang gelten. Hierzu soll § 39a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes um einen entsprechenden Satz ergänzt werden.

Maßgeblich für den neuen Zweijahreszeitraum ist der Beginn jenes Kalenderjahres, für das der Freibetrag erstmals beantragt worden ist. Änderungen während des Zweijahreszeitraumes zu Gunsten des Steuerpflichtigen werden auf Antrag berücksichtigt. Änderungen zu Ungunsten müssen dem Finanzamt umgehend angezeigt werden.





Stand: 12. April 2012


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Immobilien-Ertragsteuer
Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand
Bereitgestellt von Benutzer: BarbaraLechner
Datum: 23.05.2012 - 12:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 644857
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bayerntax
Stadt:

München


Telefon: +49 89 53 90 61-0

Kategorie:

Steuerberatung


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 167 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bayerntax (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bayerntax



 

Who is online

All members: 10 569
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 83


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.