Ordentliche Preisauszeichnung
(LifePR) - Laut der Verbraucherzentrale verlangen immer mehr Anbieter mittlerweile zum Mobilfunkvertrag hohe Preise für die Smartphones, welche für den Kunden jedoch nicht immer leicht zu erkennen sind. So würden hochwertige Smartphones beispielsweise plakativ für "ab 1 Euro" oder "79,90 Euro einmalig" beworben, obwohl über die Laufzeit von zwei Jahren zusätzlich zu den Vertragskosten der Kaufpreis weiter abgestottert werden solle. Hierdurch seien die Kunden gezwungen, sich die einzelnen Preisbestandteile selbst aus dem Kleingedruckten zu suchen und zu addieren. Dies verstößt laut ARAG gegen die Preisangabenverordnung. Diese verlangt, dass - soweit möglich - der Endpreis deutlich genannt wird (zB: LG Düsseldorf, Az.: 38 O 162/11).
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Datum: 16.05.2012 - 06:03 Uhr
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