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Verhalten bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung

ID: 635943

Wer heute eine eigene Webseite hat und bei den Inhalten wenig vorsichtig aggiert, kann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten. Oft ist den Webseitenbetreibern dies gar nicht bewusst. Doch was sollte man dann beachten?


(businesspress24) - Im Falle einer berechtigten Urheberrechtsverletzung stehen dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Nicht selten werden hier überhöhte Forderungen gestellt oder jedenfalls auf den ersten Blick verlockende außergerichtliche Vergleichsvorschläge angeboten, um die Angelegenheit für Sie schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Seien Sie skeptisch und lassen Sie die Abmahnung unbedingt von einem Spezialisten prüfen.

Der Rechteinhaber macht wegen der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung in der Regel Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gegen den Betroffenen geltend. Abgemahnte sollten nicht voreilig auf die Forderungen eingehen oder unüberlegt Kontakt zum Abmahnenden aufnehmen. Zuvor sollte man die konkrete Rechtslage unbedingt genau klären. Da Urheberrecht ein komplexes Spezialgebiet ist, sollten betroffene Personen einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Nicht immer muss sofort eine Abmahnung von einem Anwalt kommen. Denkbar ist auch, dass der Gegner zunächst selbst Kontakt aufnimmt, um eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Um sich Klarheit über die konkrete Situation und damit über die Verhandlungsposition zu verschaffen, sollte man auch in diesem Fall auf einen Spezialisten zurückgreifen.

Abgemahnte sollte sich unbedingt die gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen notieren. Meist werden Betroffene aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.


Unter www.abmahnberatung.de finden Sie weitere Informationen zum Thema Abmahnungen. Man sollte sich unbedingt gegen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wehren und kein unnötiges Risiko eingehen.








Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Gerstel ist eine auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierte Fachanwaltskanzlei.

Das Team der Kanzlei Gerstel bearbeitet täglich Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Die Argumente und Vorwürfe in den Abmahnungen sind der Kanzlei bestens bekannt. Durch jahrelanger Erfahrung gelingt es die Strategie und Denkweise des Abmahners bestens einzuschätzen.

Die Kanzlei Gerstel blickt inzwischen auf weit über 3.000 Abmahnungen zurück, die sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt worden sind. Das Institut der Abmahnung wird rundum beherrscht, so dass Abgemahnte optimal beraten werden. Dieses Fachwissen ist die ideale Unterstützung, um sich gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Kanzlei Gerstel
Andreas Gerstel
Grabenstr. 63
48268 Greven
info(at)kanzlei-gerstel.de
02571 - 921 899 0
http://www.abmahnberatung.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.05.2012 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Medien und Unterhaltung


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