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Wölbern-Fonds Holland Nr. 58: Gericht stoppt Kreditvergabe an andere Fonds

ID: 627348

Das Hamburger Landgericht hat erneut die Beteiligung eines Wölbern-Fonds an dem neuen Liquiditätsmanagement-System gestoppt.


(LifePR) - Das dürfte nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, die den Wölbern-Fonds-Holland-58-Anleger vertreten haben, dazu führen, dass die Durchführung des Liquiditätsmanagement-Systems zunehmend schwieriger wird, weil sich immer weniger Fonds daran beteiligen dürfen. Ein Beitrag von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Das Hamburger Landgericht hat erneut die Beteiligung eines Wölbern-Fonds an dem neuen Liquiditätsmanagement-System gestoppt. Heute ging es um die Achtundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (Holland Nr. 58). Es hat der geschäftsführenden GmbH des Fonds die Kreditvergabe verboten und angeordnet, dass die bereits durchgeführten Maßnahmen unverzüglich beendet werden müssen.
Die Entscheidung erging wegen der Dringlichkeit der Sache wieder ohne mündliche Verhandlung und entfaltet mit der Zustellung des Beschlusses sofort Wirkung (nicht rechtskräftig). Der Anleger des Holland-58-Fonds wurde von dem geschäftsführenden Partner der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper erstritten: "Wir haben das Gericht erneut davon überzeugen können, dass die Durchführung des neuen Liquiditätsmanagement-Systems die wirtschaftliche Situation des Fonds gefährdet und nicht vom Gesellschaftsvertrag gedeckt ist."
Das hat das Gericht jetzt auch in dem Fall bestätigt. Und dies mal wurde sogar eine Schutzschrift, die die Gegnerin zum Schutz vor einer Einstweiligen Verfügung beim Gericht hinterlegt hatte, berücksichtigt. Das hat aber nichts gebracht. Der Richter bestätigte die Einschätzung der Rechtswidrigkeit des Vorhabens und gab den Anträgen der Anlegerin vollumfänglich statt.
Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper geht davon, dass der Beschluss Bestand haben wird. Zudem dürfte die beabsichtigte Kreditvergabe an andere Fonds über das neue Liquiditätsmanagement-System zunehmen unmöglich werden. Rechtsanwalt Gröpper: "Wir haben bereits bei mehreren anderen Wölbern-Fonds ähnliche Verfügungen erwirkt. Deshalb können immer weniger Fonds daran teilnehmen und das könnte nach unserer Einschätzung am Ende dazu führen, dass das System überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Das ist ein großer Erfolg für die Anleger, die sich gegen die zweifelhaften Methoden der neuen Geschäftsführung zur Wehr gesetzt haben."




Es bestehen somit gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. ?Wölbern Fonds" beizutreten.
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Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 28.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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Datum: 28.04.2012 - 07:43 Uhr
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