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Koalition stärkt Kulturförderung nach Bundesvertriebenengesetz

ID: 623434

Koalition stärkt Kulturförderung nach Bundesvertriebenengesetz


(pressrelations) -
Erhalt und die Pflege des deutschen Erbes im östlichen Europa

Das Bundeskabinett hat kürzlich den vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorgelegten Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2009 und 2010 beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Klaus Brähmig:

"Der jüngste Bericht zur Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz dokumentiert die langfristige Strategie der unionsgeführten Bundesregierung, die von SPD und Grünen seinerzeit verursachten massiven Kürzungen rückgängig zu machen.

Es ist Kulturstaatsminister Bernd Neumann zu verdanken, dass die Förderung seit der Regierungsübernahme im Jahr 2005 von circa zwölf Millionen Euro schrittweise auf knapp 17 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2012 erhöht wurde.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Position der Bundesregierung, dass der Erhalt und die Pflege des deutschen Erbes im östlichen Europa nach wie vor ein wichtiges kulturpolitisches Handlungsfeld ist.

Zudem unterstreicht Kulturstaatsminister Neumann in dem Bericht völlig zu Recht die Bedeutung der Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz als kulturelle Brückenarbeit im vereinten Europa, da das Kulturerbe der Deutschen in diesen Gebieten heute an vielen Orten eine positive, verbindende Kraft entfalte."

Hintergrund

Auf Grundlage von § 96 Bundesvertriebenengesetz fördert der Bund gemeinsam mit den Ländern kontinuierlich die Präsentation, Weiterentwicklung und Erforschung von Themen der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Dabei geht es um historische Regionen und Siedlungsgebiete wie Schlesien, Ost- und Westpreußen, Siebenbürgen oder das Banat, in denen früher Deutsche gelebt haben und zum Teil noch heute ansässig sind.





Zu den geförderten Einrichtungen gehören neben der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in Berlin die regionalen Museen wie etwa das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg oder das Schlesisches Museum zu Görlitz sowie die Wissenschaftszentren wie das Herder-Institut in Marburg oder die Martin-Opitz-Bibliothek in Herne.


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Datum: 24.04.2012 - 07:15 Uhr
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