„Demokratie im Spannungsfeld von Verfassungsschutz und Polizei“
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Aufdeckung der von der Neonazi-Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ verübten Mordserie hat Deutschland erschüttert. Wie konnte es passieren, dass drei Rechtsextremisten jahrelang unerkannt mordeten und raubten? Nicht nur im Hinblick auf den Fall der Zwickauer Terrorzelle muss die Arbeitsweise der deutschen Sicherheitsbehörden kritisch hinterfragt werden.
(businesspress24) - Haben Verfassungsschutz und Polizei von Bund und Ländern in der Vergangenheit unzureichend zusammengearbeitet und dadurch die Entwicklung von rechts- und linksextremistischen Terrorzellen nicht ausreichend eingedämmt? Ist eine engere Verzahnung von Verfassungsschutz und Polizei vonnöten? Und wie kann diese effektiv gestaltet werden, ohne das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zu verletzen?
Der Staat versucht, auf die zu Tage getretenen Missstände mit der Einrichtung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und einer Datei zur Erfassung von „gewaltbezogenen“ Rechtsextremisten zu antworten. Es gilt zu erörtern, ob sich das Problem durch neue Behörden und Zugriffsmöglichkeiten überhaupt bekämpfen lässt. Der Anwaltschaft kommt die wichtige Aufgabe zu, die Rechte des Einzelnen auch gegenüber den neu geschaffenen staatlichen Instanzen zu schützen. In der täglichen Arbeit vor allem der Strafverteidiger wird immer wieder deutlich, wie sich durch die sukzessiven Gesetzesänderungen Eingriffsmöglichkeiten zum normalen Repertoire entwickeln, die ursprünglich nur zur Verhinderung besonders gefährlicher Straftaten vorgesehen waren.
Verfassungsschutz ist in Deutschland Sache der Länder. Führt dies dazu, dass die bundesweite Vernetzung von Terrorzellen nicht erkannt wird? Ist eine weitreichende Verlagerung von Kompetenzen auf den Bund notwendig, um in Zukunft folgenschwere Pannen auszuschließen?
Das NPD-Verbotsverfahren scheiterte im Jahr 2003 aufgrund des Einsatzes von V-Leuten in der Führungsebene der Partei. Doch eine rechtsstaatliche Regulierung der V Mann-Praktiken gibt es bis heute nicht. Büßt der Staat nun für seine Versäumnisse?
Eine demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes ist nahezu ausgeschlossen. Wie lässt sich dies mit der Grundordnung unserer Gesellschaft vereinbaren?
Auf Einladung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer diskutieren über diese und weitere Fragen am 23.04.2012 ab 19 Uhr im Schleswig-Holsteinischen Landtag (Schleswig-Holstein-Saal), Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Rainer Griesbaum, ständiger Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und Leiter der Terrorismusabteilung der Bundesanwaltschaft, Dieter Büddefeld, Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz im Schleswig-Holsteinischen Innenministerium, Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft und Alexander Hoffmann, Strafverteidiger aus Kiel. Moderiert wird die Veranstaltung durch den Journalisten Burkhard Plemper.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Interessierte sind eingeladen mitzudiskutieren. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten per Mail an info(at)srh-pr.de oder telefonisch unter 040/4132700.
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Datum: 20.04.2012 - 09:31 Uhr
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