MMP Filmbeteiligungsfonds/ LBBW erstmalig zur Rückabwicklung verurteilt
Für Anleger des MMP Filmfonds, welche in die MMP Investitions GmbH&Co. 2002 KG, sowie in die MMP Beteiligungs GmbH&Co. KG investiert sind, besteht die Möglichkeit die Anlage rückabzuwickeln.
(LifePR) - In bereits drei von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei HFS Rechtsanwälte aus Ludwigsburg begleiteten Verfahren wurde die LBBW nun verurteilt, den Anlegern einen Betrag in Höhe der vollen Bareinlage zu erstatten.
Bekanntlich wurde bei der Fondszeichnung eine obligatorische Anteilsfinanzierung über 40 % der Zeichnungssumme bei der damaligen Sachsen-LB, deren Rechtsnachfolgerin die LBBW ist, durchgeführt. Vorliegend handelt es sich bei den obligatorischen Anteilsfinanzierungen für den MMP Filmbeteiligungsfonds nach vorherrschender Meinung um Verbraucherkreditverträge. Somit steht dem jeweiligen Anleger ein Widerrufsrecht zu, die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
Wird der Anleger allerdings nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Die Vertragserklärung kann theoretisch unendlich widerrufen werden. Die Widerrufserklärung führt dann dazu, dass das abgeschlossene Vertragsverhältnis sich in ein Rückabwicklungsverhältnis umwandelt. Die gegenseitigen Leistungen sind ? soweit möglich - zurückzugewähren.
Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei HFS Rechtsanwälte bereits seit geraumer Zeit berichtet, ist dies beim MMP Filmbeteiligungsfonds der Fall.
Die BSZ Anlegerschutzkanzlei HFS Rechtsanwälte aus Ludwigsburg hat diesbezüglich eine Vielzahl Klagen vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht. Nunmehr liegen die ersten drei Urteile vor. In jedem der Verfahren wurde die LBBW verurteilt, den Anlegern einen Betrag in Höhe der damals geleisteten Bareinlage zu erstatten. Da die LBBW sich trotz dieser eindeutigen Rechtslage nach wie vor außergerichtlichen Zugeständnissen verweigert, raten wir geschädigten Anlegern dringend an, rechtlichen Rat einzuholen und die bestehenden Ansprüche geltend zu machen.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Film- und Medienfonds/ MMP/ LBBW beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 20.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.04.2012 - 08:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 621237
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
burg
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 186 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"MMP Filmbeteiligungsfonds/ LBBW erstmalig zur Rückabwicklung verurteilt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




