businesspress24.com - Rüpel-Enkel muss draußen bleiben
 

Rüpel-Enkel muss draußen bleiben

ID: 613152


(LifePR) - Wer eine Wohnung vermietet, überträgt das Hausrecht für das daran auf den Mieter. Dieser darf dann allein entscheiden, wer ihn besucht und wie lange dieser Besuch dauert. Es ist also völlig unerheblich, ob es sich um Damen- oder Herrenbesuch handelt und ob dieser sich um 22 Uhr diskret zurückzieht oder über Nacht bleibt. Den Vermieter hat das nicht zu interessieren - solange sich der Besucher ordentlich und sozialadäquat verhält. Gewaltig daneben benommen hat sich aber der Besucher einer Mieterin in Wetzlar. Er griff auf dem vermieteten Hausgrundstück in betrunkenem Zustand Jugendliche mit einem Dolch an, bedrohte sie mit einer Schusswaffe und schoss sich zu allem Überfluss damit auch noch selbst in die Hand. Der Vermieter sprach dem Besucher seiner Mieterin ohne weitere Ankündigung ein Hausverbot aus. Zu Recht, urteilte das Amtsgericht Wetzlar. Die schwere Störung des Hausfriedens rechtfertige einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Position des Mieters. Die Mieterin hatte wegen des erteilten Hausverbots den Mietvertrag fristlos gekündigt. Damit aber blitzte sie bei dem Amtsrichter in Wetzlar gehörig ab. Ein Hausverbot wird allerdings nicht bereits dadurch gerechtfertigt, dass der Besucher zum Beispiel verbotswidrig sein Fahrrad an einer Hausmauer anlehnt, erläutern ARAG Experten. In dem entschiedenen Fall geht es aber um eine schwere Störungen des Hausfriedens, die mit der Gefahr für Leib und Leben der bedrohten Personen und mit einem Polizeieinsatz einherging. Darum darf der Vermieter mit einem Hausverbot den Hausfrieden schützen (AG Wetzlar, Az.: 38 C 1281/07).
Download des Textes: http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Gutscheine müssen lange gelten
Lichtblick für Kunden der insolventen Gontard&MetallBank AG
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 10.04.2012 - 03:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 613152
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 66 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rüpel-Enkel muss draußen bleiben
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 592
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 115


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.