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LOHNunion® GmbH- Die Märzklausel bei der Lohn-u. Gehaltsabrechnung

ID: 604503

Werden Einmalzahlungen in den Monaten Januar, Februar oder März eines Jahres ausgezahlt, so gelten Besonderheiten bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. In vielen Fällen wird die Einmalzahlung nämlich nicht dem Auszahlungsmonat, sondern dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres (meist Dezember) zugeordnet.


(businesspress24) - Dann gelten die damaligen Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze. Und das bis dahin im Vorjahr erzielte beitragspflichtige Gehalt wird bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen und überlassen Sie die stetigen Änderungen und immer neuen Anforderungen des EStG einem professionellen Dienstleister.

Das Ziel ist eindeutig: Nachhaltige Kostenreduzierung und Minimierung der zeitlichen Inanspruchnahme für die Durchführung der laufenden Personalabrechnung bei bester Servicequalität.
Testen Sie uns!

Produkte & Lösungen:
LOHNcomfort
Ist geeignet für kleine bis mittlere Unternehmen mit geringer Personalfluktuation und einem überwiegenden Anteil von Festgehältern ohne Abrechnungsbesonderheiten.
LOHNplus
Ist die richtige Wahl für Unternehmen mit dynamischer Personalstruktur, einem hohen Anteil von Lohnempfängern oder bei Gehaltsempfängern mit variablen Berechnungsmethoden.
LOHNindividual
Eröffnet ein breites Spielfeld an Lösungen und schafft einzigartige Kombinationsmöglichkeiten.
Hier wird dem Kunden die technische Plattform zur Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Verfügung gestellt. Dieser führt dann ganz unabhängig und eigenverantwortlich seine Mitarbeiterabrechnungen durch.
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http://www.haufe.de/personal/topIssueDetails?objectIds=1327654367.42
Quelle: www.haufe.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die LOHNunion® GmbH ist einer der führenden Dienstleister für individuelle Lösungen rund um die Personalabrechnung, für alle Unternehmensgrößen und Branchen.
Mit über 10-jähriger Erfahrung in der Durchführung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung für über 2.000 Unternehmen haben wir gelernt, worauf es Ihnen ankommt und welche Anforderungen Sie an Ihren Outsourcing-Partner stellen.
Unsere Kunden wählen zwischen Komplettpaketen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung und erzielen eine nachhaltige Kostensenkung in Verbindung mit einer beispielhaften Servicequalit



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Anette Hollenbach
Öffentlichkeitsarbeit
LOHNunion GmbH
Am-Kiel-Kanal 1
24116 Kiel
Kontakt:presse(at)lohnunion.de
Telefon:+49(0)431-5 300 5-143
Fax: +49(0) 431-5 300 5-190



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Bereitgestellt von Benutzer: Lohnunion
Datum: 27.03.2012 - 07:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: PR Beauftragte Anette Hollenbach
Stadt:

24116 Kiel


Telefon: +49(0)431-5 300 5-143

Kategorie:

SaaS


Anmerkungen:


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