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BAC Life Trust 6: CLLB Rechtsanwälte reichen Klage gegen Sparda International wegen fehlerhafter Anl

ID: 603703


(LifePR) - Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat diese Woche für einen Anleger des Lebensversicherungsfonds BAC Life Trust 6 Klage gegen die Sparda International Innovationscenter für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen GmbH eingereicht. Bei der Sparda International handelt es sich um eine Tochter der Sparda Bank München eG.
Der von CLLB Rechtsanwälte vertretene Kläger macht geltend, dass ihm der Lebensversicherungsfonds als eine sichere Geldanlagemöglichkeit vorgestellt wurde. In dem Beratungsgespräch mit einem Berater der Sparda International soll immer wieder die Sicherheit der Investition in den lukrativen US-Policenmarkt betont worden sein. Zur Unterstützung der Aussage zur Sicherheit der Anlage wurde dem Kläger eine Broschüre zum Life Trust 6 übergeben, in der an verschiedenen Stellen immer wieder die Sicherheit der Anlage zum Ausdruck gebracht wird. Auf dem Deckblatt der Broschüre heißt es beispielsweise "Life Trust 6 - Sicher und erfolgreich investieren."
Darüber, dass tatsächlich bei dem BAC Life Trust 6 erhebliche verschiedene Risiken bestehen, wurde nach den Aussagen des Klägers seitens der Sparda International nicht aufgeklärt. So bestand von Anfang an die Möglichkeit, dass der Life Trust 6 in Liquiditätsschwierigkeiten kommen könnte, wenn er die von ihm gekauften Versicherungspolicen gerade nicht wie geplant weiter verkaufen könnte, bzw. die Policen nicht zur Auszahlung kommen würden. Ferner wurde nach Angabe des Klägers nicht darüber aufgeklärt, dass sich die verschiedenen Life Trust Fonds gegenseitig Versicherungspolicen abkaufen könnten und somit künstlich ein funktionierender Handel der Policen vorgetäuscht werden könnte. Ferner wurde nach Angaben des Klägers auch nicht über das Totalverlustrisiko der eingezahlten Einlage und ferner nicht über das Risiko, dass es sogar möglich sein könnte, über den Totalverlust der Einlage hinaus noch dazu verpflichtet zu werden, Gelder nachzuschießen.
Ferner wurde nach Angaben des Klägers nicht darüber aufgeklärt, dass die Sparda International Provision für die Vermittlung des Life Trust 6 erhielt. Dabei sind Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, Kunden ungefragt die Höhe der Provisionen offen zu legen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 29.03.2012, Az. 5 U 4680/10 müssen auch Tochterunternehmen von Banken, die im rechtlichen Sinne selbst nicht Banken sind, ebenfalls ihre Provisionen offen legen, jedenfalls dann, wenn dem Kunden nicht deutlich wird, dass er nicht von einer Bank, sondern von einem selbständigen Beratungsunternehmen beraten wurde.




Nach den Erfahrungen von CLLB Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Life Trust Geschädigten vertritt, wurden die Life Trust Beteiligungen regelmäßig trotz der verschiedenen erheblichen Risiken als sichere Geldanlagen verkauft. Geschädigten Anlegern wird daher empfohen, ihre Möglichkeiten auf Schadensersatz prüfen zu lassen.


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Datum: 26.03.2012 - 08:39 Uhr
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