businesspress24.com - Bewirtungskosten – speisen und einen Teile der Kosten absetzen
 

Bewirtungskosten – speisen und einen Teile der Kosten absetzen

ID: 602040

Geschäftsbeziehungen müssen regelmäßig aufgebaut und gepflegt werden. Dies erfordert, dass man Geschäftstermine vereinbart und seine Geschäftspartner entsprechend bewirtet. Als Unternehmer kann man die dadurch entstehenden Kosten als Betriebskosten geltend machen. Damit die Kosten der Bewirtung vom Finanzamt anerkannt werden, muss sie gewisse formale Voraussetzungen erfüllen. Über die formalen Anforderungen informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.


(businesspress24) - Abzugsfähigkeit nur bei betriebsbedingtem Bewirtungsanlass

Zu den Bewirtungskosten zählen alle Kosten, die bei einem geschäftlichen Termin durch eine Bewirtung anfallen. Das können beispielsweise Besprechungen mit Bestandskunden sein oder aber auch Termine zur Neukundengewinnung. 70 Prozent der Bewirtungskosten sind steuerrechtlich als Betriebsausgaben absetzbar. Die Bewirtungskosten sind nur dann abzugsfähig, wenn die Bewirtung aus rein betrieblichem Anlass stattfindet und dem Finanzamt ein entsprechender Bewirtungskostennachweis sowie eine Bewirtungskostenrechnung vorliegen.

Folgende Angaben muss ein Bewirtungskostennachweis enthalten

- Namen aller Teilnehmer am Geschäftstermin
- Name der bewirtenden Person (inklusive Gastgeber)
- Anlass der Bewirtung (beispielsweise Geschäftsbesprechung, Verhandlungen usw.)
- Höhe der Aufwendungen
- Ort, Datum sowie Unterschrift des Bewirtenden

Anforderung an die Rechnung

- Art und Umfang der Bewirtungsleistungen müssen einzeln und exakt aufgeführt werden. Pauschale Angaben sind unzureichend.
- Rechnungsbetrag (Preis je Gericht und Getränk) sowie Höhe des Trinkgeldes
- die Rechnung muss maschinell erstellt und registriert sein

Für ausführliche Informationen zum Thema Bewirtungskosten steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.





Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
Tel. 0621 10069
Fax. 0621 13358
E-Mail: koernigjd(at)t-online.de
Homepage: www.stb-koernig.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Gewusst wie: Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
Familienunternehmen müssen bei der Nachfolge einiges beachten
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 23.03.2012 - 04:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 602040
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen-Dieter Körnig
Stadt:

Mannheim


Telefon: 0621-10069

Kategorie:

Steuerberatung


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 150 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bewirtungskosten – speisen und einen Teile der Kosten absetzen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig



 

Who is online

All members: 10 564
Register today: 1
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 68


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.