businesspress24.com - Verbändeinitiative zur Prüfung des AGB-Rechts durch Bundesjustizministerium: Keine Änderung des A
 

Verbändeinitiative zur Prüfung des AGB-Rechts durch Bundesjustizministerium: Keine Änderung des AGB-

ID: 601048


(ots) - Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei
Verträgen zwischen Unternehmen darf auf keinen Fall geändert werden.
Denn das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich in der
Praxis bewährt, gerade auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
Das ist die klare Aussage einer gemeinsam verfassten Erklärung der
"Initiative pro AGB-Recht" - einer Verbändeinitiative aus dem
Handwerk, der Markenwirtschaft, der Mode- und Textilindustrie, der
Stahl- und Metallverarbeitenden Industrie, der Guss-Industrie, dem
Baugewerbe und der Bauindustrie.

Anlass der Verbändeinitiative sind Bestrebungen interessierter
Kreise, das bestehende AGB-Recht "aufzuweichen" und so die
"Vertragsfreiheit" wirtschaftlich überlegener auf Kosten
wirtschaftlich unterlegener Vertragspartner zu erhöhen. Aus den
Bundesländern erhielt das Bundesjustizministerium einen
Prüfungsauftrag, zu dem ein Fragebogen an die Wirtschaftsteilnehmer
versandt wurde. Die positive Bilanz des AGB-Rechts für den
überwiegenden Teil der Unternehmen darf nicht den Interessen einiger
weniger geopfert werden, so die Initiative, die bundesweit über 1,2
Millionen Betriebe und über 7,5 Millionen Beschäftigte vertritt.

Das "Kleingedruckte" spielt auch in Verträgen zwischen Unternehmen
eine große Rolle. Klauseln, die nachteilig von den gesetzlichen
Regeln abweichen, sind oft nicht wirksam. Das stellt sicher, dass
kein Vertragspartner "über den Tisch gezogen wird". Vor allem der
Mittelstand profitiert hiervon. Dieser Schutz ist auch dringend
notwendig, da schon jetzt einige wirtschaftlich überlegene
Marktteilnehmer beispielsweise für sich in Anspruch nehmen,
Rechnungen erst nach drei Monaten zu bezahlen.

Die Verbändeallianz, die vorwiegend die Interessen
mittelständischer Unternehmen vertritt, unterstützt das bestehende




deutsche AGB-Recht. Sie betont, dass die Vertragspartner individuell
jeden gesetzlich zulässigen Inhalt vereinbaren können. Das deutsche
AGB-Recht hat eine Transparenz, Ausgewogenheit und Rechtssicherheit
erreicht, wie sie kaum eine andere Rechtsordnung bietet. Von diesen
Vorteilen profitieren alle Marktteilnehmer.

Die gemeinsame Erklärung pro AGB-Recht kann von den Internetseiten
der beteiligten Verbände abgerufen werden.



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann(at)bauindustrie.de


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Datum: 22.03.2012 - 04:53 Uhr
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