Gleichgeschlechtlich Erben
(LifePR) - Homosexuelle (eingetragene) Lebenspartner werden bei der Erbschaftssteuer nicht mehr gegenüber Ehepartnern benachteiligt. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht - also auch in den Steuersätzen - vollzogen worden. Damit werden Lebenspartner im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz steuerlich den Ehegatten gleichgestellt. Diese Regelung im Erbschaftsteuerrecht gilt für alle Erwerbe, also für Erbschaften und für Schenkungen ab Veröffentlichung des Jahressteuergesetzes 2010, d.h. seit dem 14.12.2010.
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Datum: 20.03.2012 - 04:36 Uhr
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