Steuerfalle Medienfonds: Handlungsoptionen für Anlege
(LifePR) - Zahlreiche Medienfondsanleger sehen sich möglichen Steuernachforderungen ausgesetzt bzw. mussten diese schon leisten. Da die meisten Medienfonds überdies wirtschaftlich keine gute Entwicklung nehmen, ist der Schaden vieler Anleger groß. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Steuernachforderung der Finanzbehörden regelmäßig mit 6 % p.a. zu verzinsen ist. Betroffen sind beispielweise Medienfondsanleger der Anbieter LHI, Alcas und Han
Für diese Medienfondsanleger stellt sich daher die Frage, wie sich weiter verhalten sollen. Richtig ist, dass bei zahlreichen Medienfonds, vor allem bei denjenigen mit sog. Defeasance-Strukturen, die endgültige steuerliche Behandlung noch nicht abschließend geklärt ist. Dies sollte den Anleger aber nicht dazu verleiten, einfach abzuwarten. Ein Zuwarten ist insbesondere dann nicht ratsam, wenn der Anleger bei Erwerb der Beteiligung nicht oder nicht vollständig über die Risiken des Anlageprodukts aufg
Dies deshalb, weil Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in drei Jahren zum Jahresende, nachdem der Anleger die fehlerhafte Beratung bemerkt hat bzw. bemerken konnte, verjähren, spätestens aber 10 Jahre nach Zeichnung. Zu beachten ist diesbezüglich, dass grundsätzlich ein Schadenersatzanspruch bezüglich jedes einzelnen Beratungsfehlers gesonde
Wenn Anleger von Banken oder Finanzberatern vertröstet werden, sie sollen zun�chst den Ausgang der finanzgerichtlichen Verfahren abwarten, so sollte ein Anleger in jedem Fall auf einem Verj�hrungsverzicht bestehen, da er ansonsten Gefahr l�uft, eventuelle Schadenersatzanspr�che nach Abschluss der finanzgerichtlichen Verfahren nicht mehr durc
Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlagebratung bestehen regelmäßig dann, wenn der Medienfondszeichner weder anleger- noch objektgerecht beraten wurde. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage nachfragt, sind Medienfonds regelmäßig
Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf steuerliche Risiken oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durc
Unterbleiben derartige Hinweise, so kann der Anleger den ihm entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Der Anleger muss folglich so gestellt werden als hätte er die Beteiligung nicht erworben. D.h. der Anleger kann das eingesetzte Eigenkapital zzgl. Agio ersetzt verlangen. Daneben ist er von eventuellen Darlehensverbindlichkeiten freizustellen. Nachzahlungszinsen - egal ob bezahlt oder noch drohend - sind ebenfalls vom Schädiger zu übernehmen. Daneben kann auch noch ein entgangener Gewinn für eine im Falle ordnungsgemäßer Beratung getätigte Alternativanlage geltend g
Bei ganz oder teilweise fremdfinanzierten Fonds eröffnen sich für den Anleger weitere Möglichkeiten, sich schadlos zu halten. Dies dann, wenn die in den Darlehensverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen nicht zutreffend sind. So haben beispielweise mehrere Gerichte, darunter zwei Oberlandesgerichte die Widerrufsbelehrung von Montranus-Medienfonds als fehlerhaft an
Die grundsätzlichen Erfolgssaussichten der Medienfondsanleger bei Schadenersatzprozessen haben sich nach Meinung der CLLB Rechtsanwälte in letzter Zeit weiter erhöht. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat - soweit ersichtlich - beispielsweise als erste Kanzlei in Deutschland einem Anleger, der in einen VIP 4 Medienfonds investiert hatte, vor Gericht zu Schadenersatz ve
Anleger, die sich im Zusammenhang mit Medienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu
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Datum: 16.03.2012 - 08:15 Uhr
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