Deutsche Patientenverfügung im Ausland nicht anerkannt
• Auswanderer und Auslandsrentner wollen für Unfall im Ausland vorsorgen

(businesspress24) - Eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung gilt grundsätzlich auch nur in Deutschland. Die deutsche Patientenverfügung kann im Ausland nicht verbindlich sein, da jeder Mediziner vor Ort sich an das lokal geltende (Medizin-) Recht halten muss. Darauf weist der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE e.V. – www.bdae.com) hin.
In verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen zum Patientenwillen in Extremsituationen. Eine Patientenverfügung ins Ausland mitzunehmen, kann prinzipiell durchaus hilfreich sein (wenn diese dann auch in der Landessprache vorliegt oder dort englisch verstanden wird). Jedoch kann niemand garantieren, dass sich die Ärzte daran halten werden. In letzter Instanz wird immer der Arzt entscheiden. Tatsache ist auch: Es gibt keine international gültige Patientenverfügung oder entsprechende Dokumente.
Je unterentwickelter das Land – desto geringer das Interesse für Patientenverfügung
Eine weitere Faustregel aus medizinischer Sicht lautet: Je unterentwickelter das Land beziehungsweise je schlechter die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Klinik, desto weniger werden sich die involvierten Personen auch für die Patientenverfügung ausländischer Touristen beziehungsweise Auswanderer interessieren und sich daran halten.
„Viele deutsche Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen oder eine Weltreise planen, beschäftigen sich unserer Erfahrung nach mit dem Thema Tod und Unfall im Ausland – vor allem angesichts begrenzter medizinischer Möglichkeiten in vielen Ländern“, sagt Andreas Opitz, Geschäftsführer des BDAE (e.V.).
Krankenhäuser halten ausländische Patienten aus finanziellen Interessen am Leben
Die Erfahrung des BDAE e.V. zeigt außerdem, dass wohlhabende Patienten in Krankenhäusern ärmerer Länder unter Umständen (beispielsweise auch dann, wenn es keine Überlebenschance mehr gibt) künstlich am Leben gehalten werden, um von den Auslandskrankenversicherern weiterhin Geldleistungen zu kassieren.
Ruheständlern, die sich im Ausland niederlassen oder die Welt bereisen wollen, empfiehlt der BDAE, sich vor dem Auslandsantritt gründlich über die Gesundheitssysteme und Ausstattung der Krankenhäuser in den entsprechenden Ländern zu informieren. Eine Beratung diesbezüglich sowie unter anderem eine weltweit gültige Rechtsschutzversicherung und Assistance-Leistungen bietet der BDAE e.V. im Rahmen seiner Mitgliedschaft. Diese kostet 102 Euro im Jahr.
Der BDAE bietet mit dem Tarif EXPAT RETIRED außerdem eine Auslandskrankenversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von deutschen Rentnern im Ausland zugeschnitten ist.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Bund der Auslands-Erwerbstätigen e.V. wurde 1995 mit dem Ziel geschaffen, Unternehmen und deren Mitarbeiter sowie Privatpersonen beim Planen und Umsetzen ihres langfristigen Auslandsaufenthalts zu unterstützen. Der Verein ist Teil der BDAE GRUPPE. Diese vereint mehrere Gesellschaften unter einem Dach und offeriert ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Dieses reicht von passgenauen Auslandsversicherungen über die Auslandsberatung bis hin zur Sozialversicherungsberatung bei Entsendungen.
Personen, die Mitglied des Vereins werden, erhalten zahlreiche Informationen rund um ihren Auslandsaufenthalt. Dazu gehören beispielsweise der Zugang zu einer regelmäßig aktualisierten Online-Länderinfo-Datenbank und eine kostenfreie Beratung zu ihrem Auslandsvorhaben. Die Mitgliedschaft deckt zudem ein Interkulturelles Training, eine internationale Rechtsschutzversicherung und Assistance-Leistungen (Hilfs-, Notfall- und Service-Angebote) im Ausland ab.
Mehr Informationen über die Mitgliedschaft im BDAE e.V. erhalten Interessierte unter http://www.bdae.com/de/mitgliedschaft.htm
Mehr Informationen über die BDAE GRUPPE unter www.bdae.com.
Anne-Katrin Schulz
Leiterin Unternehmenskommunikation
Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
E-Mail: akschulz(at)bdae.de
Telefon: +49-40-30 68 74 – 14
Fax: +49-40-30 68 74 - 90/91
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Datum: 16.03.2012 - 05:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Anne-Katrin Schulz
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Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
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