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Rechtsschutzversicherung: Streit um die Ausschlussklausel

ID: 596076

Versicherte sollen "Kleingedrucktes" ihrer Rechtsschutzversicherung bald besser verstehen könne


(LifePR) - In der Rechtsschutzversicherung gibt es Klauseln, die für die Versicherten oft nur schwer zu verstehen und auch zu durchschauen sind. Diese Klauseln sind schon seit längerem in der Kritik, u.a. kämpft schon seit einigen Jahren die Verbraucherzentrale Hamburg gerichtlich für mehr Transparenz. Gerade, wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht, sind die Rechtsschutzversicherungen oft nicht mit dem Zahlen der Kosten einverstanden, wenn die Versicherten zur selben Zeit auch mit dem Arbeitgeber über eine außergerichtliche Lösung verhandelt haben. Dies führe nach Meinung der Versicherungen zu erhöhten Kosten und verringert gleichzeitig die Chance, Schadensersatz von der Gegenseite zu bekommen. Die Verbraucherszentrale ist jedoch der Ansicht, dass diese Klauseln für Laien schwer durchschaubar sind und die Versicherten hieraus nur schwer die Bedeutung fü
Die Rechtsschutzversicherung ist sehr komplex und umfasst viele verschiedenen Bereiche. Nicht in allen Fällen lohnt sich solch eine Versicherung, da sie nicht in allen Schadensfällen greift und die Kosten übernimmt. Um herauszufinden, welche Leistungen die Rechtsschutzversicherung übernimmt, hat das Verbraucherportal 1A.NET unter http://www.1a.net/rechtsschutzversicherung breite Informationen zusammengestellt. Dort ist Wichtiges zu folgenden Themen zu
- Die Arten der Rechtsschutzversicherung
- Welche Leistungen zahlt die Rechtsschutzversicherung und welche nicht?
- Wann ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig?
- Informationen zur Privat- und zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Auch Teile dieser Versicherungen können bei einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Welche es genau sind, ist auch auf der Seite des Verbraucherportals zu finden. In der Frage zur sogenannten Ausschlussklausel wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofes abgewehrt, da der betroffene Versicherer den Anspruch des Kunden doch noch anerkannte. Bisher hat die Verbraucherzentrale in sechs von 17 Fällen vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen. Gegen die Versicherungen Auxiliua, HDI und Mecklenburgische ist das Verfahren sogar abgeschlossen, so die Hamburger Verbrauchersc




Sollte eine Rechtsschutzversicherung die Leistung verweigern, so sollte der Versicherte unbedingt auf diese Gerichtsurteile hinweisen und juristische Beratung durch einen Anwalt in Erwägung ziehen, der auf das Versicherungsrecht spezialisiert is

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Datum: 15.03.2012 - 03:28 Uhr
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