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Sachsen verbietet spekulative Zinsderivate für Kommune

ID: 595935


(LifePR) - Als erstes Bundesland hat Sachsen mit klaren Schutzmechanismen auf die hohen Schäden aus dem Abschluss spekulativer Zinsderivate im kommunalen Bereich reagiert. Derivative Zinsgeschäfte, die nicht der Zinssicherung dienen, werden als spekulative Geschäfte für unzulässig erklärt. Diese Regelung ist mit öffentlicher Bekanntmachung vom 01.03.2012 im sächsischen Amtsblatt zur Änderung der VWV kommunaler Haushaltswirtschaft sowie der VWV kommunaler Haushaltswirtschaft-Doppik
Bundesweit haben Hunderte Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen in den letzten Jahren auf Empfehlung ihrer (Landes-)Banken Zinsderivate abgeschlossen. Ziel war es Zinsbelastungen zu senken. Dabei entpuppten sich die Zinsderivate nach genauer Analyse jetzt als hoch spekulative GeschÃ?fte, die – verkaufsfördernd – unter dem Deckmantel zulÃ?ssiger Zinsswaps vertrieben wurden. Aus diesen Swaps entstehen im Moment Verluste in MilliardenhÃ
?Die Entwicklung im Landes-Vorreiter Sachsen ist zu begrüßen?, so Rechtsanwalt Jochen Weck, Rössner Rechtsanwälte, der aktuell für Kommunen Schadensersatzprozesse gegen Banken führt. Diese haben schädigende Produkte verkauft und dabei die Kommunen falsch und irr
?Entscheidend für den zukünftigen Schutz der Bürger, also des Steuerzahlers, vor Verlusten durch Falschberatung von Banken wird die geplante Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung sein. Hier soll das Verbot von Spekulationsgeschäften ausdrücklich in die Haushaltsgrundsätze des § 72 II 2 SächsGemO aufgenommen und ein Verstoß dagegen mit der Folge der Nichtigkeit sanktioniert werden. Durch die Rechtsfolge der Nichtigkeit liegt das Risiko beim Abschluss spekulativer Geschäfte ausschließlich auf Seiten derer, die Produkte strukturieren. Entscheidender Vorteil bei dieser Konstellation ist das im Nachhinein dadurch nicht mehr relevante Beratungsgespräch. In Gerichtsverfahren beriefen sich die Banken bisher auf eine angeblich ausführliche Beratungssituation, in der sowohl die Funktionsweise als auch Risiken dargestellt worden seien. Durch einseitig erstellte Beratungsprotokolle der Banken und durch Zeugenaussagen von Bankmitarbeitern war es den Banken in der Vergangenheit vereinzelt gelungen, Schadensersatzansprüche geschädigter Kommunen in eine




Dem wird mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit von spekulativen Geschäften mit der geplanten Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben?, erklärt Rechtsan
Eine solche Normierung stellt den bestmöglichen Schutz des Steuerzahlers dar. Banken könnten so nicht mehr darauf vertrauen, eine Kommune wird schon keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Es genügt die nachträgliche Feststellung eines spekulativen Charakters und die Aufforderung zur Rückabwicklung der Geschäfte, sollten sie dennoch abgeschlossen worden sein. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Weck ?ist das der beste Verbraucherschutz, den man sich vorstellen kann. Bei der dargestellten Rechtsfolge?, so Weck weiter,? würde das eigene Risikomanagement der Banken den Verkauf spekulat
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte
Rössner RechtsanwÃ
Dr. Jochen Weck
Redwitzstr. 4
81925 Münch
Tel.: 089 ? 9989
info(at)roessner.de

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Datum: 14.03.2012 - 17:27 Uhr
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