businesspress24.com - Verfahren eines DG-30-Anlegers endet mit Vergleich vor dem LG Traunstein
 

Verfahren eines DG-30-Anlegers endet mit Vergleich vor dem LG Traunstein

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Die Volksbank Rosenheim-Chiemsee verpflichtete sich zur Vermeidung einer ansonsten drohenden Verurteilung nunmehr zu einer Zahlung von EUR 18.500,- an den Erben eines DGI 30.


(LifePR) - "Die Bank hat es sich hier sehr leicht gemacht", so der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze, welcher den Kläger vertrat. "Außer Ihrer Existenz bestritt die Bank den gesamten Klagevortrag mit Nichtwissen, selbst den Umstand, dass sie überhaupt eine Provision erhalten hat".
Das Landgericht Traunstein indes lies dieses Bestreiten nicht zu, da das Bestreiten eigener Wahrnehmungen gem. § 138 ZPO nicht zulässig ist. Auch der aus Hamburg stammende Anleger zeigte sich hoch erfreut. Ursprünglich war befürchtet worden, dass das oberbayerische Gericht der Klage kritisch gegenüberstehen könnte. Die befürchtete Begrüßung "Ach, Sie sind der Preiss, der unsere Volksbank verklagt - des krigg ma scho" blieb aus und das Gericht lies keinen Zweifel daran, in Befolgung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Volksbank verurteilen zu wollen, sollte nicht ein angemessener Vergleich abgeschlossen werden, was dann auch geschah.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "DG-Fonds" anzuschließen.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 13.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.




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Datum: 13.03.2012 - 05:25 Uhr
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