Pflegezusatzversicherung mit ausgezeichnetem Verbraucher-Schutz
Empfehlungen von Verbraucherzentralen und Bund der Versicherten dienen auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com als Richtwert für den Vergleich für private Pflegeversicherung. Mit der Verbraucher-Schutz-Plakette® wird nur ausgezeichnet, wer die strengen Anforderungen erfüllt.

(businesspress24) - Auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com dienen die Empfehlungen der Verbraucherzentralen Niedersachen und Hessen sowie vom Bund der Versicherten als Grundlage zur Vergabe der Verbraucher-Schutz-Plakette®. Anhand der vorgegebenen Leitlinien der Institutionen wird jede Pflegeversicherung einem detaillierten Vergleich unterzogen. Nur dann, wenn eine Pflegezusatzversicherung die Anforderungen beider Kompetenzstellen komplett erfüllt, wird er dafür mit der Verbraucher-Schutz-Plakette® ausgezeichnet.
Anspruchsvoller Vergleich
Der Bewertungskatalog ist anspruchsvoll und setzt sich aus 13 Kriterien zusammen, die eine Pflegeversicherung erfüllen muss, um mit der Verbraucher-Schutz Plakette®
ausgezeichnet zu werden. Aber selbst wenn ein Angebot im Vergleich zu den anderen nicht das Prüfsiegel trägt, werden mindestens zehn Punkte der Qualitäts-Anforderungen erfüllt. Sonst wäre die Pflegezusatzversicherung nicht in die Auswahl aufgenommen worden.
Kriterien für Verbraucher-Schutz-Plakette®
Eine Pflegeversicherung, die mit dem Prüfsiegel ausgezeichnet wird, erfüllt folgende Kriterien:
• Leistung in allen 3 Pflegestufen
• Leistung für häusliche und stationäre Pflege
• Volle Leistung gemäß Pflegestufe bei Pflege durch Angehörige/Laien,
• Zahlung des Pflegetageldes ab Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegeversicherung
• Übernahme der Einstufung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegepflichtversicherung
• 100% Leistung bei stationärer Pflege
• Nachweise über die Fortdauer der Pflegebedürftigkeit müssen nur bei einer Änderung (insbesondere Wegfall oder Minderung der Pflegebedürftigkeit) erbracht werden
• Leistungen können ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Begrenzung auf ein Höchstalter in gewissen Abständen nachträglich erhöht werden
• Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren
• Keine Wartezeit, volle Leistung ab Versicherungsbeginn
• Beitragsfreiheit im Leistungsfall (mindestens in Pflegestufe III)
• Mindestvertragslaufzeit beträgt maximal zwei Jahre
Über beste-pflegezusatzversicherung.com
www.beste-pflegezusatzversicherung.com listet nur Tarife, die mehrheitlich in Finanztests ausgezeichnet wurden. Das von Pflege-Profis und Versicherungsexperten entwickelte Verbraucher-Portal bietet einen unverbindlichen, unabhängigen Online-Vergleich sowie den kostenlosen Direkt-Abschluss der maßgeschneiderten privaten Pflegeversicherung.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß ist ein Unternehmen zur Planung, Erstellung und Vermarktung von Webportalen. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, werden Portale speziell aus Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der Verbraucher-Schutz-Plakette® dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet.
continoa GmbH
Herr Fétz
Am Eichenwald 6a
86356 Neusäß
Telefon +49. 821-25.27.878
Telefax +49. 821-25.27.879
marketing(at)continoa.de
Datum: 12.03.2012 - 05:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 593220
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Versicherungen
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 102 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pflegezusatzversicherung mit ausgezeichnetem Verbraucher-Schutz
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
continoa GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).