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Bernd Ehret Leipzig: Denkmal oder Bestand

ID: 592872

Diese Frage stellen sich viele Kapitalanleger, dabei ist die Entscheidung so einfach, denn es gibt eigentlich keinen Unterschied, obwohl die Denkmalschutzimmobilie auf den ersten Blick lukrativer erscheint.


(businesspress24) - Jede Immobilie wird finanziert, heißt Sie nehmen einen Kredit bei der Bank für den Kauf der Immobilie auf, egal ob Bestands- oder Denkmalschutzimmobilie. Für die Bank, Ihren Kreditgeber, ist es völlig unwichtig, ob es sich um eine Bestands- oder Denkmalschutzimmobilie handelt. Die Bank prüft jede Immobilieninvestition gleich, somit auch das Risiko der Investition aus Bankensicht. Hierbei betrachtet die Bank natürlich auch den für sie „schlechtesten anzunehmenden Fall“ den Totalausfall Ihrer Investition.

Das heißt für die Bank, die Immobilie muss verwertet werden. Bei einer Verwertung hat der Erwerber dann allerdings keine erhöhten steuerlichen Abschreibungen mehr. Grundlage der möglichen erhöhten steuerlichen Abschreibungen sind die Paragraphen 7i/7h des Einkommensteuergesetzes. Diese besagen aber ganz eindeutig, das eine steuerliche Geltendmachung der Sanierungskosten nur dann möglich ist, wenn der Erwerb vor der Sanierung erfolgt ist. Bei einem Erwerb in der Zwangsversteigerung würde der neue Erwerber dann nur die normalen Abschreibungssätze steuerlich geltend machen können.

Für eine Bank gibt es in „Ihrer Denke“ somit keinerlei Unterschied zwischen einer Denkmal- oder Bestandsimmobilie in der Bewertung, oder doch?

Bestandsimmobilien haben im Vergleich immer einen geringeren Erwerbspreis. Eine Denkmalimmobilie ist immer auf dem Stand eines Neubaus, wird in der Regel ja kernsaniert, daher natürlich auch der Unterschied im Preis zu einer Bestandsimmobilie. Bestandsimmobilien, dies besagt ja der Name, sind vor Jahren einmal gebaut oder saniert worden, wobei der technische Zustand nicht schlechter sein muss.

Das Risiko für die Bank in der Verwertung hält sich allerdings in erträglicheren Grenzen. Gerade in der derzeitigen Situation versuchen alle Banken ihr Risiko so gering als möglich zu halten, bedeutet gerade bei der Denkmalschutzimmobilie, dass die Bank unter Umständen zusätzliche Absicherungen über vorhandene Vermögenswerte des Kunden einfordern wird, um das eigene Risiko zu minimieren.






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Datum: 11.03.2012 - 05:35 Uhr
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