Gute Zeiten für Versicherte
(LifePR) - Die Erhöhung des Verbraucherschutzes ist erklärtermaßen eines der großen Ziele der Bundesregierung. Nachdem sich das Bundesjustizministerium zunächst die Stärkung der Patientenrechte vorgenommen hat, stellt es nun einen Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vor. Dieser unterstützt zum einen die Rechte von Privatkrankenversicherten und zum anderen die von Kfz-Haftpflichtversicherten, erklären die ARAG Experten.
- Heilbehandlungen sind teuer: Gerade der Privatversicherte sieht das häufig schwarz auf weiß. Wenn die Versicherung dann die Kosten aus verschiedenen Gründen nicht übernehmen muss, kann das unter Umständen ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Diese unschöne Überraschung soll in Zukunft der Vergangenheit angehören. Wer nämlich eine kostenintensive Behandlung plant, kann vor Beginn von seiner Versicherung verlangen, Auskunft über die Kostenübernahme zu erteilen. In dringenden Fällen muss dies unverzüglich, immer aber innerhalb von zwei Wochen, geschehen. Um diese Auskunft einfordern zu dürfen, müssen die Behandlungskosten bei über 3.000 Euro liegen. Wird die Übernahme dann auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans zugesagt, ist sie auch verbindlich.
- Zudem soll das Kündigungsrecht des Privatpatienten gestärkt werden. Erhöht die Kasse die Beiträge, hat der Versicherte nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten zu kündigen. Bislang gilt eine einmonatige Kündigungsfrist, erklären die ARAG Experten.
- Kfz-Haftpflichtversicherte sollen künftig besser bei einer Insolvenz ihres Versicherers geschützt sein. Ist dieser pleite, zahlt zwar in den meisten Fällen die Verkehrsopferhilfe, jedoch nicht in allen. ARAG Experten erklären, dass bislang an Ampeln oder Verteilerkästen selbst verursachte Schäden von der Versicherung ausgenommen sind. Dies soll zum Schutz der Versicherten geändert werden - der Versicherte soll nur noch bis zu einem Betrag von maximal 2.500 ? haften.
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Datum: 09.03.2012 - 04:45 Uhr
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