Dr. Hetmeier Immobilien rät: Augen auf beim Kauf!
Regelmäßig keine Gewährleistung beim Erwerb von Bestandsimmobilien
Das Dortmunder Maklerbüro Dr. Hetmeier Immobilien rät Käufern gebrauchter Häuser und Eigentumswohnungen, ihre Wunschimmobilie vor dem Notartermin auf Herz und Nieren zu prüfen. In den meisten Notarverträgen sei eine Gewährleistung des Verkäufers für Mängel standardmäßig ausgeschlossen. Wer vor dem Kauf Mängel übersehe, bleibe in aller Regel auf den Kosten für die Sanierung hängen. Wer keine ausreichende Sachkunde besitze oder unsicher sei, sollte vor der Kaufentscheidung einen Architekten oder anderen Fachmann zu Rate ziehen.

(businesspress24) - Die Angst vor der Eurokrise und einer möglichen Inflation lässt die Nachfrage nach Immobilien derzeit kräftig anziehen. Die Preise für Eigenheime, Zinshäuser und Eigentumswohnungen steigen. Vor allem in Ballungsgebieten und attraktiven Lagen können sich Makler vor Anfragen kaum retten. Der Trend zum innenstadtnahen Wohnen hat dazu geführt, dass Bestandsimmobilien stärker in den Fokus der Kaufinteressenten geraten sind.
„In den zentrumsnahen Wohnvierteln der Städte gibt es kaum ausgewiesene Flächen für Neubaugebiete. Wer seine eigenen vier Wände in der Nähe von Theater, Konzerthaus und gastronomischen Angeboten beziehen möchte, muss sich im Bestand umschauen“, erklärt Maklerin Dr. Marita Hetmeier: „Viele Käufer schätzen auch die einfachere Abwicklung ihres Immobilienwunsches, der ihnen die stressige Bauphase erspart. Zudem: Wer im Bestand kauft, sieht, was er kauft.“
Dennoch sei auch der Kauf gebrauchter Immobilien nicht ohne Risiken. „Gebrauchte Immobilien werden nahezu immer unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Treten später Mängel auf, ist im Regelfall eine rechtliche Inanspruchnahme des Verkäufers nicht mehr möglich. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, die Augen aufzumachen und die Immobilie gründlich auf etwaige Mängel und Probleme zu prüfen. Im Zweifel sollte der Käufer einen Architekten zu Rate ziehen“, rät die Dortmunder Maklerin.
Dass die Verkäufer gebrauchter Immobilien darauf bestünden, die Gewährleistung für Mängel auszuschließen, sei legitim. Auch die Rechtsprechung erkenne die Wirksamkeit des in den Grundstückskaufverträgen regelmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschlusses an. Eine Ausnahme ließen die Gerichte allerdings gelten: „Wer als Käufer einem Betrüger aufgesessen ist, der Mängel arglistig verschwiegen oder in Abrede gestellt hat, kann mit Erfolg auch im Nachhinein die Unwirksamkeit eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses geltend machen. Der Nachweis für einen betrügerischen Vorsatz des Verkäufers ist jedoch meist schwer zu führen.“ Fazit: „Vertrauen ist gut; Kontrolle ist besser. Deshalb erst prüfen, dann kaufen.“
Copyright: Dr. Hetmeier Immobilien, Dr. Marita Hetmeier
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Inhaberin:
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Mallinckrodtstraße 62
44145 Dortmund
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Fax: 0231 - 39 59 312
mobil: 0151 12718768
Mail: info(at)hetmeier-immobilien.de
www.hetmeier-Immobilien.de
Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO vom 08.06.2009 erteilt durch die Stadt Dortmund
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Datum: 08.03.2012 - 17:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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