Kita-Streik - Nicht einfach zuhause bleiben
(LifePR) - Seit Beginn der Woche streiken Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für mehr Lohn und legen nun auch Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen lahm. Die Streiks sind für viele Eltern eine Herausforderung. Was, wenn der eigene Job nicht gemacht werden kann, weil andere streiken? Diese Frage stellen sich zur Zeit viele berufstätige Eltern, die auf die Betreuung ihrer Kleinen in Kindertagesstätten angewiesen sind. Worauf man achten sollte, wenn die Kinderbetreuung nicht mehr stattfindet, erläutern ARAG Experten.
Das Wichtigste zuerst
Wer wegen des Ausfalls der Kinderbetreuung nur verspätet oder gar nicht zur Arbeit kommen kann, sollte unbedingt so früh wie möglich den Chef unterrichten. ARAG Experten warnen davor, einfach unentschuldigt dem Arbeitsplatz fernzubleiben; das kann negative Folgen haben. Es kommt unter Umständen sogar eine Abmahnung in Betracht.
Urlaubstag einlegen
Die einfachste Lösung ist wie so oft die beste: Nach Ansicht der ARAG Experten sollte man, wenn die Kita geschlossen bleibt, einen Urlaubstag beantragen. So lässt sich für die nächsten Tage eine alternative Kinderbetreuung organisieren. Das funktioniert natürlich auch nur, wenn die innerbetrieblichen Umstände es zulassen. Auch hier gilt: Auf keinen Fall eigenmächtig handeln und einfach fern bleiben. Eine Abwägung der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann zu bezahltem oder unbezahltem Urlaub führen.
Im Streitfall Kündigung?
Im Streitfall ist eine Kündigung i.d.R. nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass er sich um eine andere Unterbringung des Kindes gekümmert hat und dies nicht machbar war. Die beste Lösung ist allerdings, sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich zu einigen, wie in dieser konkreten Situation vorgegangen werden kann.
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Datum: 07.03.2012 - 06:06 Uhr
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