Skifahren bleibt privates Risiko
(LifePR) - Ereignet sich bei einem von der Firma organisierten Skirennen ein Unfall, handelt es sich dennoch nicht zwingend um einen Arbeitsunfall. Ein solcher liegt lediglich dann vor, wenn das Unglück im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geschieht, wissen die ARAG Experten. So urteilte auch das Sozialgericht Augsburg im Falle eines Krankenpflegers, der bei einem von Bezirkskrankenhäusern veranstalteten Skirennen stürzte und sich Verletzungen an der Brust zuzog. Bei dieser Veranstaltung handele es sich um Freizeitvergnügen, das mit seiner Arbeit als Pfleger nichts zu tun habe (SG Augsburg, Az.: S 8 U 267/10). Auch dem unter Umständen versicherten Betriebssport sei dieses Ereignis nicht zuzuordnen: Zum einen nahmen zu wenige Personen daran teil, ebenso wie nicht betriebszugehörige Personen. Zum anderen soll Betriebssport keinen Wettkampfcharakter, sondern eine ausgleichende Wirkung haben und regelmäßig stattfinden. Diese Kriterien sind hier nicht erfüllt und somit auch nicht die Voraussetzung für einen Arbeitsunfall.
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Datum: 07.03.2012 - 04:49 Uhr
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