Familienunternehmer zu Fluglotsen-Streik: Im Streikrecht„Verhältnismäßigkeit“ klarer definieren
Lutz Goebel: Erpressungsmacht beschränken– Landesarbeitsgerichts-Entscheidung begrüßt
(businesspress24) - (NL/1020812473) DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern eine klarere gesetzliche Definition der Verhältnismäßigkeit im deutschen Streikrecht. „Wir begrüßen die einstweilige Verfügung des hessischen Landesarbeitsgerichts gegen die Ausweitung der Streikaktionen am Flughafen Frankfurt. Es offenbart aber auch eine Lücke im deutschen Tarifrecht. Es ist wirtschaftlich nicht hinnehmbar, dass Kleinst-Gewerkschaften aber auch Verdi & Co. ökonomische Kollateralschäden in der gesamten Wirtschaft verursachen.
Das bisher vor allem durch Richterrecht geprägte Streikrecht wird der veränderten Arbeitswelt und der wachsenden Anzahl von Gewerkschaften nicht mehr gerecht. Wir brauchen mehr Verlässlichkeit, die mit Einzelfall-Entscheidungen der Gerichte nicht hinreichend hergestellt wird. Der Gesetzgeber muss klar regeln, dass die verschiedenen Gewerkschaften in den Unternehmen künftig nicht permanent streiken dürfen“, forderte Lutz Goebel, Präsident von DIE FAMILENUNTERNEHMER.
Lutz Goebel forderte weiter: „Für die Bereiche der öffentlichen Infrastruktur, in denen die Erpressungsmacht durch Gewerkschaften besonders groß ist, müssen verpflichtende Schlichtungsverfahren und klarere Regelungen zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit in das Streikrecht aufgenommen werden. Auch der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben ihre Erpressungsmacht im ÖPNV und in Kinderbetreuungseinrichtungen immer wieder gegen alle anderen Arbeitnehmer und die gesamte Wirtschaft missbraucht. Die Debatte um die Tarifeinheit muss deshalb vom Themenkreis Streikrecht entkoppelt werden: Wenn das Streikrecht klarer geregelt wird, muss nicht die Koalitionsfreiheit für einzelne, kleine Gewerkschaften – womöglich verfassungswidrig – beschränkt werden.“
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Datum: 01.03.2012 - 03:01 Uhr
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