Fotogebühr für Foto- und Filmaufnahmen auf fremden Grundstücken - Teil 2 -
Fotogebühr für Foto- und Filmaufnahmen auf fremden Grundstücken - OLG Brandenburg, Urteil v. 15.12.2011, Az. 5 U 13/09
(LifePR) - Das OLG Brandenburg konkretisierte die Grundsatzentscheidung des BGH, welche wir in Teil 1 vorstellten, und entschied mit seinem aktuellen Urteil dass gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen von Schlösser- und Parkanlagen die Rechte des Eigentümers in jedem Fall verletzten, wenn eine Parkordnung existiert, die gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis zulässt, die Schloss- und Parkanlage eingezäunt ist und Hinweisschilder an den Eingängen existieren, die auf das Verbot von gewerblichen Fotoaufnahmen hinweisen.
Das Urteil bringt weiter Licht im Bereich der gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen und ermöglicht den Betroffenen besser mit der aktuellen Situation umzugehen. Fragen der Schuldhaftigkeit der Eigentumsverletzung werden in Teil 3 vorgestellt.
Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.
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Datum: 24.02.2012 - 03:52 Uhr
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