BGH sorgt für Klarheit bei Sachverständigenkosten
(LifePR) - Bei der Frage, ob und wie nach einem Verkehrsunfall Sachverständigenkosten aufzuteilen sind, kam es in der Vergangenheit immer wieder zu unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen. Mit seinem am Montag verkündeten Urteil (Az: VI ZR 133/11) schuf der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt Klarheit.
Für das Gericht ist unstrittig, dass der Schädiger grundsätzlich die Kosten für einen Sachverständigen zu ersetzen hat, "soweit eine Begutachtung erforderlich und zweckmäßig ist". Was aber gilt, wenn der Fahrzeughalter an dem Unfall eine Mitschuld trägt und der Haftungsschaden zwischen den Unfallbeteiligten nach einer Quote aufgeteilt wird? Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes beschloss in seinem aktuellen Urteil, dass die Sachverständigenkosten zwischen den Beteiligten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten "nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind" - also anteilig. In früheren Urteilen hatte das OLG Frankfurt a. M. (Az: 22 U 67/09) gegen eine Quotelung, das OLG Celle (Az: 14 U 47/11), wie mehrere andere Gerichte, für eine solche entschieden.
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
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Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands erster Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
Datum: 09.02.2012 - 09:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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