businesspress24.com - Transsexualität keine Behinderung
 

Transsexualität keine Behinderung

ID: 564546


(LifePR) - Transsexualität stellt keine eigenständige Behinderung dar. Auch wenn die geschlechtsangleichende Operation nicht dazu führt, dass eine Transsexuelle den vollständigen körperlichen Zustand einer Frau erreicht, ist dies kein Grund, eine Behinderung anzuerkennen. So entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 23. Juli 2010 (Az.: L 8 SB 3543/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet.
Eine Transsexuelle war vor Gericht gezogen, um ihre Transsexualität nach einer geschlechtsanpassenden Operation als Behinderung anerkennen zu lassen. Unter Einbeziehung weiterer Einschränkungen wollte sie einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 zuerkannt haben. Sie argumentierte, dass sie trotz der Operation nicht in der Lage sei, sich als Frau fortzupflanzen und die insoweit bestehenden Einschränkungen besonders berücksichtigt werden müssten.
In erster Instanz stellten die Richter zwar einen GdB von 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft fest. Die Transsexualität selber erkannten sie jedoch nicht als Behinderung an.
Auch die Berufung blieb ohne Erfolg. Die Transsexualität selbst sei keine eigenständige Funktionseinschränkung mit Auswirkungen auf den GdB, so die Richter. Die Operation hätte zwar nicht den vollständigen körperlichen Zustand einer Frau herstellen können, doch habe die medizinisch erfolgreiche und komplikationslos durchgeführte Behandlung keine Gesundheitseinschränkung verursacht, die als eigenständige Behinderung anzuerkennen sei.
Informationen: www.arge-medizinrecht.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mit dem Auto durch den Winter
Anwaltverein gegen Schließung von Gerichten
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 31.01.2012 - 06:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 564546
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

ttgart/Berlin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 75 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Transsexualität keine Behinderung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.



 

Who is online

All members: 10 667
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 142


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.