businesspress24.com - Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinie
 

Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombiniere

ID: 557694

Jeder Mensch soll selbst bestimmen, welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Patientenverfügungen sollen dies gewährleisten. Sie sind für die Fälle gedacht, wenn der Patient aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen gegenüber dem Arzt zu äußern. In einer Patientenverfügung kann vorab bei vollem Bewusstsein bestimmt werden, welche Behandlungen der Patient wünscht und welche nicht.


(businesspress24) - Gibt es Auslegungsprobleme bei einer Patientenverfügung, so ist es der Bevollmächtigte oder der Betreuer, der die Interessen des nicht entscheidungsfähigen Patienten gegenüber den Ärzten vertritt. Können sich Bevollmächtigter und Arzt nicht über die weitere Behandlung eines Patienten einigen, so entscheidet das Vormundschaftsgericht.

Damit kein fremder Betreuer bestimmt werden muss, empfehlen die Rechtsanwaltskammer und die Landesärztekammer schon in gesunden Tagen eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zugunsten einer Vertrauensperson aufzusetzen. So kann man sicher sein, dass die von einem selbst bestimmte Vertrauensperson schnell zur Verfügung steht, ohne dass vorher ein Betreuungsverfahren beim Vormundschaftsgericht durchgeführt werden muss.

Rechtsanwälte und Ärzte beraten bei der Formulierung der Patientenverfügung. Damit die Patientenverfügung bei Bedarf wirksam wird, sollte der Patient möglichst genau beschreiben, für welche Situationen seine Verfügung gelten soll, z.B. für Unfälle oder plötzlich auftretende schwere Erkrankungen. Derjenige, der bereits an einer schweren Krankheit leidet, kann eine konkrete Patientenverfügung zu möglichen Behandlungs- und Therapieformen treffen. Zulässig ist es auch, für den Fall schwerster Verletzung oder Erkrankung, ohne dass Aussicht auf Besserung oder Heilung besteht, einen Behandlungsabbruch zu verfügen. Aktive Sterbehilfe darf jedoch nicht vom Arzt verlangt werden.

Eine Patientenverfügung unterliegt nicht der Verjährung. Sie muss nicht in regelmäßigen Abständen erneuert oder bestätigt werden. Gleichwohl empfiehlt es sich, den Inhalt der Patientenverfügung von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Erleidet der Verfasser einer Patientenverfügung nach deren Errichtung eine ernste Krankheit oder steht ein größerer medizinischer Eingriff bevor, sollte der Inhalt der Patientenverfügung an die geänderte gesundheitliche Situation angepasst werden, damit der Arzt die Patientenverfügung auch als verbindlich betrachtet.





Damit eine Patientenverfügung im Notfall auch Wirkung zeigt, sollte sichergestellt werden, dass die Original-Patientenverfügung schnell vorlegbar ist. Da kaum jemand eine Patientenverfügung ständig bei sich tragen möchte, ist es empfehlenswert, bei seinen Ausweispapieren zu vermerken, dass es eine Patientenverfügung gibt und welche Person der Ansprechpartner ist.

Eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann vom Verfasser jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Weitere Informationen zum Thema „Patientenverfügung“ erhalten Sie auf dem „Fachsymposium Patientenverfügung“ der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Bezirksärztekammer Trier am 07.02.2012, 17:30 Uhr im Kurfürstlichen Palais, Rokokosaal, Willy-Brandt-Platz 3 in Trier. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info(at)srh-pr.de

Der Eintritt ist frei!


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die berufsrechtliche Vertretung von gut 18.500 Ärztinnen und Ärzten im Land.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Schott Relations GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
T. 040/41 3270 0
F. 040/41 3270 70
info(at)srh-pr.de
http://www.schott-relations-hamburg.de



drucken  als PDF  an Freund senden  BSZ e.V. warnt: Vorsicht bei Nutzung des Streaming Angebots des kino.to Nachfolgers kinox.to!
Schlichten statt richten - jetzt auch für Fluggäste
Bereitgestellt von Benutzer: Schott Relations Hamburg
Datum: 20.01.2012 - 03:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 557694
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Zaszczynski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040/ 41 32 70 0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 84 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle: Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombiniere"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schott Relations Hamburg GmbH



 

Who is online

All members: 10 564
Register today: 1
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 125


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.