Post kann Belästigung sein
(LifePR) - Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers sind eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt gegen die Deutsche Post, denn ihm waren immer wieder Ausgaben des Anzeigers "Einkauf aktuell" in den Briefkasten gesteckt worden, obwohl er mehrfach schriftlich gegen die Zustellung der wöchentlichen Sendung mit Fernsehprogramm und Werbebroschüren protestiert hatte. Er bekam von den Richtern Recht - im Wiederholungsfall drohen nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Begründet wurde die Entscheidung mit Art. 2 GG, der das Selbstbestimmungsrecht garantiert, so die ARAG Experten. Die Deutsche Post AG betonte, dass es sich bei der Entscheidung um einen Einzelfall handele und verzichtete daher auf die Einlegung der Revision (LG Lüneburg Az.: 4 S 44/11).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.01.2012 - 03:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 556153
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 87 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Post kann Belästigung sein
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




