Vorsicht beim Telefonieren mit Diensthandy im Urlaub
(LifePR) - Der Mann war mehr als 25 Jahre bei einer Firma auf dem Flughafen tätig. Um für Kollegen und Vorgesetzte im Dienst auf dem Rollfeld des Flughafens jederzeit erreichbar zu sein, hatte man ihm das Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Nach einem Urlaub erhielt die Firma von dem Netzanbieter eine Rechnung über Auslandsgespräche von mehr als 500 Euro. Auf Nachfrage des Arbeitgebers sagte der Mitarbeiter, er habe versehentlich die dienstliche statt die private Pin-Nummer eingegeben. Das Gericht hielt jedoch ein Versehen in 113 Einzelfällen für unwahrscheinlich. Eine ausgiebige Privatnutzung eines Diensthandys auf Kosten der Firma sei für den Arbeitgeber stets ein Grund zur fristlosen Kündigung, auch ohne Abmahnung, befand das Gericht. So hätte dem Arbeitnehmer auch ohne entsprechenden Hinweis klar sein müssen, dass die Firma Privatgespräche nicht in einem Umfang von mehreren hundert Euro akzeptieren werde. Da half dem Mann auch die 25-jährige Betriebszugehörigkeit nicht, so die ARAG Experten (LAG Frankfurt, Az.: 17 Sa 153/11).
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Datum: 18.01.2012 - 03:55 Uhr
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