businesspress24.com - Umsatzsteuer - Vorschriften bei der Rechnungserstellung
 

Umsatzsteuer - Vorschriften bei der Rechnungserstellung

ID: 554672

Rechnungen sind entscheidend für die Anerkennung von Kosten als Betriebsausgaben. Wenn gewisse formale Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die steuerliche Abzugsfähigkeit auch im Nachhinein aberkannt werden. Es ist also wichtig, dass jede einzelne Rechnung auf ihre Richtigkeit überprüft wird. Welche Angaben bei einer Rechnungsausstellung verpflichtend sind, erklärt der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.


(businesspress24) - Checkliste: Pflichtangaben in Rechnungen

Die Finanzverwaltung lässt den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Unternehmers nur zu, wenn sie die in §§ 14 und 14a UStG verlangten Angaben enthalten. Eine Rechnung muss daher folgende Pflichtangaben enthalten:

- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmens/Kunden

- das Ausstellungsdatum der Rechnung

- die Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer

- die einmalige und fortlaufende Rechnungsnummer, die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und der Umfang der jeweiligen Dienstleistung

- den Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Leistung

- den anzuwendenden Steuersatz beziehungsweise einen Hinweis auf Steuerbefreiung

- das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt für die Leistungen, das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung, ggf. jede im Voraus vereinbarte Preisminderung (z.B Skonti, Boni, Rabatte), sofern nicht bereits im Entgelt berücksichtigt

- werden Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an Privatpersonen erbracht, muss ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht der Rechnung von zwei Jahren erfolgen


Für ausführliche Informationen zu Pflichtangaben in Rechnungen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.





Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt:
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info(at)steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Steuerberater in Hagen: Schwierige Fragen des Internationalen Steuerrechts sicher lösen
Steuererleichterung für Elektroautos geplant
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 16.01.2012 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 554672
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-5364010

Kategorie:

Steuerberatung


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 174 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Umsatzsteuer - Vorschriften bei der Rechnungserstellung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Günter Zielinski - Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Günter Zielinski - Steuerberater



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 163


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.