Rheinische Post: Kommentar: Traumreise endet als Alptraum
(ots) - Auch wenn die Bilder längst um die Welt 
gelaufen sind, erscheint es unfassbar: Wenige Meter vor der Küste, 
bei gutem Wetter und ruhiger See läuft eine schwimmende Kleinstadt 
auf ein Riff und droht zu versinken. Etliche Menschen, die sich den 
Traum einer Kreuzfahrt erfüllen wollten, kommen ums Leben, andere 
werden schwer verletzt. Gewiss, es ist gelungen, weit mehr als 4000 
Menschen von der "Costa Concordia" in Sicherheit zu bringen. Das 
bleibt fürs erste aber die einzige anerkennenswerte Leistung. Bereits
bei der Registrierung und Betreuung der Geretteten haperte es. Ganz 
zu schweigen von den Vorgängen an Bord des Schiffes in den gerade 
einmal drei Stunden, die zwischen dem Auslaufen und der Katastrophe 
vergingen. Was trieb die Besatzung dazu, das Schiff "unglaublich 
nahe" und "sehr ungeschickt" - so der ermittelnde Staatsanwalt - an 
eine Insel mit gefährlichen Felsen heranzusteuern? War die 
"Concordia" durch Technikprobleme manövrierunfähig? Falls ja, wieso 
verfügt ein sechs Jahre altes, angeblich mit allen Raffinessen 
ausgestattetes Schiff nicht über Ersatz-Systeme, die beim Ausfall 
zentraler Anlagen anspringen? Der Kapitän, so scheint festzustehen, 
war seiner Aufgabe nicht gewachsen. Statt bei seinen Passagieren zu 
bleiben, lamentiert er über ungenaue Seekarten. Das macht einfach nur
sprachlos.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
 
Telefon: (0211) 505-2303
      
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.01.2012 - 16:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 554156
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Kunst und Kultur
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 47 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Kommentar: Traumreise endet als Alptraum
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).







