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Scheidung und Schadenfreiheitsrabatt

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(LifePR) - Laut ARAG Experten kann sich aus der gegenseitigen Verantwortung in einer ehelichen Lebensgemeinschaft auch die Pflicht ergeben, einen Schadensfreiheitsrabatt zu übertragen, der sich nur formal im Vermögen eines Ehegatten befindet. Das bedeutet: Trennen sich Eheleute, kann ein Ehegatte unter Umständen verlangen, dass der Partner den Schadensfreiheitsrabatt einer Kfz-Kaskoversicherung auf ihn überträgt. Einem aktuellen Urteil zufolge setzt dies allerdings voraus, dass der Ehegatte das über den Partner versicherte Fahrzeug alleine genutzt und somit den Schadensfreiheitsrabatt alleine erworben hat (OLG Hamm, Az.: II-8WF 105/11).




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Datum: 13.01.2012 - 06:16 Uhr
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