Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Sicherheit im Gericht
(ots) - Ein Mann hat vor Gericht den Staatsanwalt 
erschossen, die illegal besorgte Waffe hatte er ohne Probleme am 
Wachmann vorbeigeschmuggelt. Kontrollen gab es keine. Dass nun erneut
die Diskussion um Sicherheitsvorkehrungen vor Gericht entbrennt, ist 
nur logisch. Schärfere Kontrollen fordern die einen, schließlich 
stünden keine Unschuldslämmer vor Gericht. Andere äußern sich 
zurückhaltender. Der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz 
etwa will nicht in »Geheimjustiz« verhandeln. Damit liegt der Jurist 
richtig - denn Recht wird im Namen des Volkes gesprochen, und die 
Öffentlichkeit darf dabei nicht vor der Tür bleiben. Aber das muss 
sie auch nicht. Schließlich geht es nicht darum, in einer kleinen 
Verhandlung so zu verfahren, wie es in großen Prozessen, etwa gegen 
die Organisierte Kriminalität, der Fall ist - mit getrennten 
Sitzungstrakten und Eingangskontrollen wie am Flughafen. Und niemand 
redet davon, dem Besucher nun den spitzen Kugelschreiber am Eingang 
abzunehmen oder ihm ganz den Zutritt zu verwehren. Dass schon 
kleinere Maßnahmen möglich sind, zeigt Nordrhein-Westfalen: 
Mindestens zwei Wachmänner sind auch in kleinen Gerichten während der
Öffnungszeiten im Einsatz, in den meisten Fällen gibt es 
Einzelschleusen am Eingang Und wo diese fehlen, wurde das Gericht mit
einem Handdetektor ausgestattet. Solche Maßnahmen beschneiden 
niemanden in seinen Rechten und halten keinen davon ab, einem Prozess
beizuwohnen. Das Problem liegt woanders. In NRW wie in Bayern und den
anderen Bundesländern steht es meist im Ermessen des jeweiligen 
Gerichts, ob kontrolliert wird oder nicht. Hier muss angesetzt 
werden. Denn dass die Behörde in ihrer Einschätzung daneben liegen 
kann, hat der Fall Dachau tragisch bewiesen. Es ging um nicht 
gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, der Angeklagte war nicht 
vorbestraft. Er soll sich zwar mit seiner Anwältin gestritten haben. 
Aber dass er plötzlich eine Waffe zieht - mit so etwas rechnet 
niemand. Bei täglich etwa 1000 Prozessen allein in Bayern war Dachau 
natürlich ein Einzelfall - aber ein vermeidbarer. Eine Kontrolle - 
egal ob per Schleuse oder simpler Taschenkontrolle - hätte 
wahrscheinlich gereicht, um die Waffe zu entdecken und ein 
Menschenleben zu retten. Natürlich gibt es Kontrollen nicht zum 
Nulltarif, sie kosten Zeit und binden Personal. Die Besucher und 
Prozessbeteiligten wiederum benötigen im Zweifelsfall Geduld. Doch 
das kann man jedem abfordern. Die tödlichen Schüsse am Mittwoch waren
nicht der erste Zwischenfall dieser Art. Aber dass der Täter eine 
Waffe einschmuggeln konnte, verwundert nach ähnlichen Fällen in der 
Vergangenheit umso mehr. Die Folge müssen verbindliche Kontrollen 
sein. Die hätten schon 2009 bundesweit eingeführt werden müssen. 
Damals waren in zwei Prozessen gleich drei Menschen ums Leben 
gekommen.
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Datum: 12.01.2012 - 14:00 Uhr
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