Keine Rente nach 17 Tagen
(LifePR) - Eine 56-jährige Frau heiratete im November 2007 einen unheilbar an metastasiertem Kehlkopfkrebs erkrankten Mann. 17 Tage später verstarb der Mann an den Folgen der Erkrankung. Die Witwe beantragte die Gewährung von Witwenrente. Die Rentenversicherung lehnte dies mit der Begründung ab, dass eine Versorgungsehe nicht widerlegt worden sei. Die Witwe meint jedoch, dass der Tod zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht absehbar gewesen sei, und erhob Klage. Die Richter beider Instanzen gaben der Versicherung Recht. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente bestehe, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Nur wenn besondere Umstände vorliegen ist laut ARAG Experten davon auszugehen, dass die Heirat nicht allein oder überwiegend einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bezwecken solle (sogenannte Versorgungsehe). Solche besonderen Umständen sind z.B. bei einem plötzlichen unvorhersehbaren Tod gegeben. Im konkreten Fall hat zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Aussicht mehr auf Heilung bestanden, so dass die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nicht widerlegt wurde (LSG Hessen, Az.: L 5 R 320/10).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.01.2012 - 04:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 551921
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 81 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Rente nach 17 Tagen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




