Vorsicht ist die beste Versicherung!
(LifePR) - Eine Handyversicherung zahlt bei Verlust nicht immer, warnen ARAG Experten! Wer sein Handy zum Beispiel unbeaufsichtigt in einem unverschlossenen Raum liegen lässt, bleibt auf dem Schaden höchstwahrscheinlich sitzen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden hervor. In dem vorliegenden Fall wiesen die Richter die Zahlungsklage eines Schülers gegen seine Handyversicherung ab. Der Schüler hatte das Mobiltelefon während des Sportunterrichts in der unverschlossenen Umkleide liegenlassen, danach war es weg. Nach Auffassung der Versicherung und der Richter verletzte der Schüler in diesem Fall seine Sorgfaltspflichten. Die extra für das Handy abgeschlossene Versicherung blieb somit ohne Wirkung (AG Wiesbaden, Az.: 93 C 193/11).
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Datum: 09.01.2012 - 03:29 Uhr
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