businesspress24.com - Verbrauchsangaben auch bei Vorführwagen
 

Verbrauchsangaben auch bei Vorführwagen

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(LifePR) - Die Verpflichtung in Verkaufsangeboten für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, kann auch für Vorführwagen gelten. Im konkreten Fall bot ein Autohändler auf einer Internet-Verkaufsplattform ein Fahrzeug mit der Angabe "Vorführfahrzeug ..., EZ 3/2009, 500 km" an. Informationen zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen, wie sie für die Werbung für neue Pkw vorgesehen ist, enthielt die Anzeige nicht. Der Kläger monierte daher u.a. einen Verstoß gegen diese Informationspflicht. Letztendlich mit Erfolg. Denn die Vorschrift fasst darunter alle Kraftfahrzeuge, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden. Laut BGH kommt es nach der gesetzlichen Definition auf die Motivlage bei der Anschaffung des Fahrzeugs an. Entscheidend seien dabei Umstände, aus denen sich ergebe, dass das betreffende Fahrzeug alsbald verkauft werden soll, ohne dass damit eine kurzfristige Zwischennutzung im Betrieb des Händlers - etwa als Vorführwagen - ausgeschlossen wäre. Bietet ein Händler ein Fahrzeug mit einer geringen Kilometerleistung (bis 1.000 Kilometer) an, ist davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeugs zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben hat, so die ARAG Experten (BGH, Az.: I ZR 190/10).




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Datum: 04.01.2012 - 03:41 Uhr
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