Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig
(LifePR) - Die Kommunen können die Hundesteuer nach der Gefährlichkeit der Hunde staffeln. Eine höhere Besteuerung von gefährlichen Hunden ist sachlich gerechtfertigt und mit dem Gleichheitssatz vereinbar. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert in diesem Zusammenhang über ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 2. Dezember 2011 (AZ: 9 LA 163/10).
Die Annahme einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden bestimmter Rassen, beispielsweise Bullterriern, beruhe nicht auf offensichtlich unrichtigen oder durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse überholten Annahmen. Die gegebenenfalls geringe Zahl dokumentierter Beißvorfälle sei allein nicht geeignet, die abstrakte Gefährlichkeit zu widerlegen.
Die Kommunen hätten die Möglichkeit, sich bei der Abstufung auch ohne eigene Erhebungen einer bestehenden Rasseliste zu bedienen, die sich einerseits an eine bundesrechtliche Gefahrenabwehrnorm anlehnt, andererseits aber auch vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer entspricht.
Informationen: www.anwaltauskunft.de
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Datum: 20.12.2011 - 09:48 Uhr
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