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OLG Hamburg: HolidayCheck vor Erfolg gegen A&O Hostels

ID: 542792


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- Gericht: Billig-Hotelkette darf weiter von Gästen bewertet werden
- kein Anspruch des Hotels von der Bewertungsplattform heruntergenommen zu werden
- wichtiger Sieg für die Meinungs- und Informationsfreiheit
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg steht ein Sieg der HolidayCheck AG gegen die A&O Hotel and Hostel Zoo GmbH bevor. In mündlicher Verhandlung am 14. Dezember 2011 machte das Gericht deutlich, dass es der Berufung von A&O gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg keine Chance einräumt. Das Gericht legte dar, dass es kein Recht eines Hotelbetreibers gibt, nicht auf HolidayCheck bewertet zu werden. Dem klagenden A&O-Hostel steht somit kein Anspruch zu, generell aus dem Bewertungsportal von HolidayCheck herausgenommen zu werden. A&O hatte gefordert, der HolidayCheck AG zu verbieten, "einzelne Urlaubermeinungen bzw. Bewertungen und Kommentare Einzelner" sowie Zusammenfassungen hieraus zu veröffentlichen. Das Oberlandesgericht sieht einen solchen Anspruch aber weder aus Deliktsrecht, noch aus Wettbewerbsrecht.
Die A&O Hotel and Hostel Zoo GmbH versucht vor Gericht, die Bewertungen von ehemaligen Gästen ihres Budget-Hotels auf HolidayCheck.de zu verhindern. Dies sollte durch eine Nicht- Erwähnung des Hotels auf Hotelbewertungsplattformen vor Gericht durchgesetzt werden. Das OLG Hamburg brachte eindeutig zum Ausdruck: Das Internet ist eine gesellschaftliche Realität, bei der die betroffenen Interessen zum Ausgleich gebracht werden müssen, was nicht durch ein Totalverbot der Bewertung einzelner Hotels geschehen kann.
In weiteren Verfahren vor dem Kammergericht Berlin und dem OLG Köln konnte HolidayCheck bereits wichtige Erfolge in vergleichbaren Fällen verzeichnen. Von einem lancierten "Ende des Geschäftsmodells von Bewertungsportalen" kann somit keine Rede sein.
Jörg Trouvain, CEO der HolidayCheck AG in Bottighoffen/ Schweiz begrüßt die Positionierung des Gerichts: "Das ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit. Mit diesem Grundrecht wäre es unvereinbar, wenn ein Hotelier einen Erfahrungsaustausch von Gästen auf Bewertungsplattformen pauschal unterbinden könnte. Ein Anspruch auf Nicht-Listung hätte die Informationsmöglichkeiten von Millionen Verbrauchern und die Markttransparenz massiv eingeschränkt. A&O Hotels sollten ihre Energie in die Verbesserung ihrer Kundenzufriedenheit investieren anstatt in Gerichtsverfahren. Wenn es wirklich Probleme mit einzelnen Bewertungen gibt, haben wir dafür ein professionelles Team, das auf Beschwerden extrem schnell reagiert."




Das Urteil wird am 4. Januar 2012 in Hamburg verkündet.


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Datum: 19.12.2011 - 05:22 Uhr
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