Deutschland unterschreibt den Glücksspielvertrag - Warum der neue deutsche Staatsvertrag schon jetzt
Am Donnerstag haben die Ministerpräsidenten den Glücksspielstaatsvertrag von Deutschland unterschrieben. Zumindest waren es 15 der 16 Ministerpräsidenten, denn Schleswig-Holstein hält nach wie vor an seinem Alleingang fest. So wird es wohl kein ganz-deutscher Vertrag sein, der am 1. Januar den altersschwachen aktuellen Glücksspielstaatsvertrag ablöst und das Glücksspiel in Deutschland liberalisieren möchte.

(businesspress24) - Das was nämlich der Plan, mit dem man an die Ausarbeitung des Vertrages heranging: Der Markt sollte für private Anbieter geöffnet werden und somit enorme Einnahmen durch Besteuerung ermöglichen. Aber blickt man nun auf die Beschlüsse, scheint dieser Gedanke nicht weit gekommen zu sein.
Dass das Monopol für Lotterie beim Staat bleiben wird, ist keine Überraschung. Allerdings ist es schon verwunderlich, dass im März des kommenden Jahres lediglich 20 Lizenzen an private Anbieter für Deutschland vergeben werden sollen. Das ist zwar immer noch besser als die 7 Lizenzen, die im ersten Entwurf des Vertrages angesetzt waren, aber doch lange nicht genug für einen Markt, von dem man sich Einnahmen in Milliardenhöhe verspricht.
Während dieser Aspekt des kommendes Glücksspielstaatsvertrages vielleicht noch schönzureden ist, steht man vor einem echten Problem wenn man erklären will, warum das Glücksspiel im Internet geradezu ignoriert wurde. Statt eine Regulierung für das sehr verbreitete Spielen in Online Casinos und von Online Poker zu etablieren, bleibt beiden in Deutschland illegal.
In Kiel schüttelt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion – mit Namen Hans-Jörn Arp – den Kopf darüber. In Schleswig-Holstein setzt man auf Alleingang und will eine unbegrenzte Zahl an Lizenzen vergeben. Dazu kommt auch eine Regulierung für den Markt im Internet. Dort ist man sich sicher, das ein zeitgemäßer Umgang mit dem Thema nur auf diese Weise zu bewältigen ist. Online Poker und Casino müssen in die Regulierung eingeschlossen werden.
Die Europäische Kommission gibt den Kielern dabei recht und kritisierte bereits den alten Glücksspielstaatsvertrag der Länder, ebenso wie den Entwurf des Kommenden und nun auch den Unterschriebenen. Tatsächlich ist aus ihrer Perspektive der kommende Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer vor dem EU-Recht rechtswidrig. So könnte der kommende vertrag schon scheitern, bevor er in Kraft tritt.
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Datum: 16.12.2011 - 09:19 Uhr
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